Um die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Krankenkassen zu beheben, plant die Bundesregierung laut einem Bericht des *Handelsblatts* eine deutliche Einschränkung der beitragsfreien Familienmitversicherung. Künftig sollen nur noch Ehepartner von Versicherten, die Kinder unter sechs Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, kostenlos mitversichert bleiben. Für alle anderen mitversicherten Erwachsenen ist ein monatlicher Mindestbeitrag von 225 Euro vorgesehen.
Laut dem *Handelsblatt* zielt die Reform darauf ab, “das Milliardendefizit der Krankenkassen zu verringern und zugleich den Anreiz zu erhöhen, einen Job anzunehmen”. Dies könne “die Kranken- und Pflegekassen um einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag im Jahr entlasten”.
In Deutschland sind insgesamt etwa 16 Millionen Personen familienmitversichert, der Großteil davon sind Kinder. Rund drei Millionen sind Erwachsene. Die Erwerbstätigenquote von Frauen liegt hierzulande mit 77 Prozent zwar unter dem schwedischen Wert von 81 Prozent, aber deutlich über dem EU-Durchschnitt von 70,8 Prozent. Da bei Teilzeitbeschäftigten, unter denen viele Mütter sind, ohnehin reguläre Beiträge gezahlt werden, würde die geplante Beitragspflicht primär nicht erwerbstätige Frauen oder solche in einem Minijob treffen.
Allerdings zahlen Arbeitgeber für Minijobs bereits einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Bei einem 603-Euro-Job beträgt dieser 78,39 Euro. Würde hier der reguläre Beitragssatz angewendet, läge der Arbeitnehmeranteil bei 52,76 Euro. Der geplante Mindestbeitrag von 225 Euro übersteigt diesen Betrag somit deutlich und entspräche mehr als einem Drittel des maximalen Minijob-Einkommens.
Das *Handelsblatt* zitiert mehrere Experten, die den Vorstoß begrüßen, da er zur Arbeitsaufnahme motivieren solle. Einzig Sozialverbände warnen: “Ein pauschaler Beitrag belaste vor allem Haushalte mit geringem Einkommen.” Nach Berechnungen der Koalition wäre dies die Hälfte der betroffenen Haushalte.
Tatsächlich würde die Einführung eines solchen Mindestbeitrags für diese Haushalte einen monatlichen Fehlbetrag von 225 Euro bedeuten. Ein vom *Handelsblatt* befragter Experten äußerte die Befürchtung, dass besser verdienende Familien in die private Krankenversicherung wechseln könnten. In einkommensschwachen Haushalten drohten hingegen Beitragsrückstände. Dies hätte zur Folge, dass die Krankenkassen ihre Leistungen auf die Notfallversorgung reduzieren, während die Beitragsforderungen bestehen bleiben.
Die Zahl der Versicherten mit eingeschränktem Leistungsanspruch wegen Beitragsrückständen wird nicht regelmäßig veröffentlicht. Schätzungen gehen von mindestens 700.000 Personen aus, die meisten hatten Schwierigkeiten, die Beiträge aufzubringen. Angesichts der Einkommensentwicklung in unteren Einkommensbereichen könnte die geplante Regelung diese Zahl weiter erhöhen – und betroffen wären überwiegend Frauen.
Fraglich ist auch die rechtliche Zulässigkeit, von Minijobbern einen Beitrag zu verlangen, der den regulären Satz deutlich übersteigt. Dies müssten im Ernstfall die Gerichte klären. Das Defizit der Krankenkassen von rund 15 Milliarden Euro würde durch diese Neuregelung ohnehin nur zu einem Bruchteil gedeckt. Unangetastet bliebe die Hauptursache für das Defizit: die zu niedrigen Beiträge für Bezieher von Grundsicherung. Dieses Defizit schätzen die Kassen auf zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Während die Kassen diese Differenz derzeit einklagen, könnte die Bundesregierung sie per Gesetz beseitigen. Stattdessen soll nun bei den Familien gespart werden.
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