In Deutschland stehen die gesetzlich Krankenversicherten vor finanziellen Herausforderungen. Eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge, die Wiedereinführung einer Praxisgebühr sowie die mögliche Reduktion von Leistungen im zahnmedizinischen Bereich sind einige der diskutierten Maßnahmen. Konkret könnte der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis 2027 auf 18,3 Prozent des Bruttoeinkommens ansteigen. 74 Millionen Betroffene würden ab 2026 bereits eine Anhebung um 0,2 Prozentpunkte auf dann 17,7 Prozent spüren.
Die Ursache für diese Entwicklungen ist ein sich abzeichnendes Rekorddefizit im Gesundheitssystem. Eine Berichterstattung der Bild am Sonntag (BamS) führt aus, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechne damit, dass sich das aktuelle Finanzloch bis 2027 auf zwölf Milliarden Euro verdreifachen könnte – eine Information, die das Ministerium weder bestätigt noch dementiert hat.
2026 soll das Bundesfinanzministerium, unter der Leitung von Lars Klingbeil (SPD), den Krankenkassen zunächst ein Darlehen über 2,3 Milliarden Euro bereitstellen. Dennoch bleibt eine Lücke von etwa vier Milliarden Euro.
Zur Reduktion des Defizits schlägt Professor Christian Hagist von der WHU vor, Zahnbehandlungen nicht länger durch die gesetzliche Krankenversicherung abdecken zu lassen. Stattdessen sollten Bürger eine private Zusatzversicherung in Betracht ziehen. Durch diesen Schritt könnten bis zu 17,6 Milliarden Euro gespart werden.
Auch die Wiedereinführung der früheren Praxisgebühr, jetzt als “Kontaktgebühr” tituliert, ist im Gespräch. Diese soll 15,00 Euro pro Arztbesuch betragen und könnte, laut Hagist, weitere 15 Milliarden Euro einbringen. Die Zuzahlung im Krankenhaus soll ebenfalls erhöht werden – von 10,00 Euro auf 50,00 Euro pro Tag der stationären Behandlung, was nach Professor Günter Neubauer etwa drei Milliarden Euro generieren könnte.
Überlegungen zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wurden ebenfalls angestellt, um mehr einkommensstarke Bürger in die Versicherungspflicht einzubeziehen. Nichtsdestoweniger stößt der Vorschlag zur Gänze Übernahme der Behandlungskosten für Arbeitslose und Bürgergeldempfänger durch den Staat auf Ablehnung von Finanzminister Klingbeil. Dieser pocht auf strukturelle Reformen zur dauerhaften Stabilisierung der Beiträge und sagte laut Focus:
“Der Finanzminister kann nicht dauernd angerufen und nach mehr Geld gefragt werden. Wir brauchen Strukturreformen, um die Beiträge dauerhaft stabil zu halten.”
Das Finanzministerium geht von einem Defizit von 22 Milliarden Euro im Jahr 2027 aus, das bis 2029 auf 66 Milliarden Euro ansteigen könnte. Die CDU lehnt Vorschläge zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ab, da diese nicht vom bestehenden Koalitionsvertrag gedeckt sei, so CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann laut Tagesspiegel.
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