Tiefgreifende Reformen und Kürzungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Letzte Woche traf sich die Länderkommission für Rundfunk, um über eine tiefgreifende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beraten. In den Sitzungen stand laut diversen Medienberichten vor allem die Debatte um die Reduzierung von etwa 20 Radiosendern und zehn Fernsehkanälen im Vordergrund. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) und ihr sächsischer Kollege Conrad Clemens (CDU) bestätigten gegenüber der Passauer Neuen Presse (PNP) signifikante Kürzungen im Rundfunk- und Fernsehangebot.

Die Kommission schlug vor, dass die Rundfunkanstalten eigenständig entscheiden, welche Programme sie streichen. Bei Spartenkanälen wie Arte, 3sat, Kinderkanal, Phoenix, ZDF neo, One und tagesschau24 wird mit einer Verringerung von vier bis fünf Angeboten gerechnet. Auch die Budgets für Sportrechte von ARD und ZDF sollen gekürzt werden.

Bezüglich des Rundfunkbeitrags plant die Kommission, diesen ab Januar 2025 zunächst nicht zu erhöhen. Eine endgültige Entscheidung über eine Anpassung soll jedoch erst getroffen werden, wenn die Auswirkungen der Programmkürzungen sichtbar werden. Zuvor hatte man eine Erhöhung um 58 Cent pro Monat erwogen. Generell soll die Berechnung des Rundfunkbeitrags künftig an die Preisentwicklung angepasst werden. Die Kommission empfiehlt ebenfalls, das Prinzip der Federführung innerhalb der ARD zu stärken, um Doppelstrukturen in Verwaltung, Personal und Programm zu vermeiden.

Die überarbeiteten Entwürfe dieser Reformen sollen kommende Woche von den Ministerpräsidenten der Länder diskutiert werden. Nach der Beratung ist eine zweiwöchige öffentliche Online-Debatte geplant. Wie die PNP berichtet, sollen die endgültigen Entscheidungen auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. bis 25. Oktober in Leipzig getroffen und anschließend von allen 16 Landtagen bestätigt werden, um im Sommer 2025 in Kraft zu treten.

Weitere kontroverse Themen, wie die „Presseähnlichkeit“ öffentlich-rechtlicher Angebote, wurden in den Beratungen ebenfalls thematisiert.

Die Kritik von Universitätsprofessoren Martin Andree und Karl-Nikolaus Peifer bezieht sich vor allem darauf, dass wichtige Aspekte der Medienlandschaft durch die Reform nicht ausreichend adressiert werden. Sie betonen insbesondere die Notwendigkeit eines neuen Medienkonzentrationsrechts für digitale Plattformen und warnen vor den verfassungsrechtlichen Problemen durch digitale Medienmonopole. Ihre Position wird auf ihrer Website Medienstaatsvertrag to go debattiert, auf der sie Vorschläge für die Schaffung von Vielfalt und Wettbewerb in digitalen Medienmärkten darlegen.

Obwohl die politischen Verantwortlichen im Allgemeinen mit den vorgeschlagenen Änderungen zufrieden zu sein scheinen, wie Insider der Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichteten, bleibt die Frage offen, ob diese Änderungen ausreichen, um den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden.

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