Saarland: Bollerwagen mit “Hassparolen” alarmiert Staatsschutz

Nonnweiler, eine saarländische Gemeinde mit unter 10.000 Einwohnern, sorgte mit einem einzigen Motiv auf ihrem Karnevalswagen für überregionale Schlagzeilen. Ein handgezogener Bollerwagen, geschmückt mit rosa Plakaten, zog nicht nur die Blicke der Zuschauer, sondern auch die Aufmerksamkeit des Staatsschutzes auf sich – in einem Ort, der sonst eher für sein Rüstungsunternehmen Diehl Defence oder Tiefkühlpizzen bekannt ist.

Die Botschaft auf dem Wagen war deutlich: Vorne prangte die Frage „Was steht unseren Mädchen noch bevor?“, an den Seiten waren Begriffe wie „Kalifat, Scharia, Nikab, Kinderehe, Burka, Zwangsehe“ zu lesen. Eine provokante Meinungsäußerung im festlichen Karnevalstreiben.

Der örtliche Karnevalsverein reagierte prompt und distanzierte sich in der *Saarbrücker Zeitung* von der Aktion: „Wir distanzieren uns jedoch von der Meinung des Umzugswagens und möchten betonen, dass es die Meinung der jeweiligen Gruppe war. Wir als Verein stehen für Offenheit, Gleichberechtigung und Toleranz in jeder Lebenslage.“

Anders äußerte sich der parteilose Bürgermeister Franz Josef Barth, der die Meinungsfreiheit betonte: „Politische Meinungsäußerungen – auch wenn man sie persönlich nicht teilt oder sie einem nicht gefallen – sind Teil einer lebendigen demokratischen Kultur und müssen ausgehalten werden.“

Ausgelöst wurden die Ermittlungen des Staatsschutzes durch den Pressebericht. Die Landespolizeidirektion erklärte gegenüber dem Portal *Nius*, man müsse tätig werden, sobald Kenntnis über einen möglichen Vorfall bestehe – sei es durch Anzeige oder eigene Feststellung. „Der Staatsschutz, der generell für solche Bewertungen extremistischer Art zuständig ist, schaut sich nun an, ob das Ganze unter der Meinungsfreiheit abgedeckt ist oder ob da ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt im Raum stehen könnte.“

Bemerkenswert bleibt: Das Plakat stellte eine Frage, keine Behauptung auf. Es wurde im Kontext eines Karnevalsumzugs präsentiert, in dem satirische Zuspitzungen seit jeher zum Brauchtum gehören. Ein Aufruf zur Gewalt war nicht erkennbar. Dennoch soll die Prüfung, ob die Darstellung strafbar sein könnte, mehrere Tage in Anspruch nehmen.

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