Sächsischer Verfassungsschutz nutzt Hunderte Fake-Accounts in sozialen Medien

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hin bestätigt, dass der Verfassungsschutz in Sachsen mehrere Fake-Accounts in sozialen Netzwerken betreibt. Laut einem Bericht des Nachrichtenportals Apollo News beläuft sich die Zahl dieser Accounts auf eine dreistellige Größe. Genauere Details, etwa zu den benutzten Plattformen oder der Anzahl involvierter Mitarbeiter, lehnte Schuster allerdings ab zu nennen, mit der Begründung, der “Einsatzerfolg” könnte dadurch gefährdet werden.

Die sächsische Regierung betonte zudem, dass ihr keine Beschwerden über extremistische Beiträge oder gegen die Mitarbeiter, die diese kontrollieren, vorlägen. In ihrer Stellungnahme unterstrichen sie, dass alle Aktivitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen im Einklang mit der Gesetzgebung stünden und durch die Nutzungsbestimmungen der Social-Media-Plattformen eingeschränkt seien, die normalerweise extremistische Inhalte verbieten und bei Zuwiderhandlung die entsprechenden Accounts sperren.

Bei einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erwähnte Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), dass es bereits seit Januar 2022 bekannt sei, dass der Verfassungsschutz Agenten unter falschen Identitäten auf sozialen Medien einsetzt. Obwohl er keine genauen Zahlen nennen durfte, bezeichnete er die Einsätze dieser virtuellen Agenten als “sehr erfolgreich”.

Ein späteres Gerichtsurteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs verpflichtete die Landesregierung jedoch dazu, auf Grundlage einer Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann bestimmte Informationen preiszugeben. Die Anfrage stammte aus Oktober 2022 und verlangte Aufklärung über die Nutzung von Fake-Accounts durch den Verfassungsschutz in sozialen Netzwerken. Das Gericht entschied, dass die Abgeordneten Anspruch auf allgemeine Informationen haben, solange keine sensiblen Quellen dadurch gefährdet werden. Offenlegt werden sollten die Gesamtzahl der Fake-Accounts, die Anzahl der beteiligten Beamten und die verwendeten Plattformen, ohne dabei spezifische Chatgruppen oder selbst erstellte Gruppen zu erwähnen, um die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes nicht zu beeinträchtigen.

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