In Stuttgart kam es zu einem Eklat, als bei einer geheimen Abstimmung im Landtag ein auf einem Stimmzettel neben dem Namen eines AfD-Abgeordneten gezeichnetes Hakenkreuz entdeckt wurde. Dieser Vorfall löste große Aufregung aus und die Ursache war zunächst unbekannt. Der SPD-Abgeordnete und Landtagsvizepräsident Daniel Born übernahm schließlich die Verantwortung für die Zeichnung. Infolgedessen trat er sowohl von seinem Amt im Parlamentspräsidium als auch aus der SPD-Fraktion zurück.
Der Vorfall ereignete sich während der Wahl von zwei AfD-Abgeordneten als stellvertretende Mitglieder des Oberrheinrats, einem trinationalen Gremium bestehend aus Vertretern aus dem Elsass, Nord- und Südbaden, der Südpfalz und der Nordwestschweiz. Der Abstimmungsprozess fand auf Antrag der AfD unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wobei keiner der Kandidaten genügend Stimmen erhielt.
Die Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Bündnis 90/Die Grünen) machte den Vorfall in der letzten Sitzung vor der Sommerpause öffentlich und bezeichnete ihn als Schande für den Landtag. Sie betonte, dass derartige Aktionen strafbar seien. Die Reaktionen der verschiedenen Fraktionen waren einhellig erschüttert. Frühe Medienberichte spekulierten zunächst über eine mögliche Selbstinszenierung der AfD, was diese jedoch entschieden zurückwies.
Daniel Born räumte ein, das Hakenkreuz als eine “Kurzschlussreaktion” und einen “schwerwiegenden Fehler” auf den Stimmzettel gezeichnet zu haben. In seiner Stellungnahme betonte er, dass er die AfD als eine extrem rechte und demokratiefeindliche Partei sieht. Die zunehmende Gewöhnung an die AfD bereite ihm große Sorge, jedoch sei es nie seine Absicht gewesen, dem AfD-Abgeordneten das Hakenkreuzzeichen zu unterstellen. Vielmehr habe er auf die Problematik hinweisen wollen, dass jede Stimme für die AfD, eine Unterstützung für rechten Hass darstelle.
Andreas Stoch, der Fraktionschef der SPD, erklärte Borns Handlung als unentschuldbar und bestätigte, dass es konsequent und richtig sei, dass Born von allen seinen politischen Funktionen zurückgetreten sei.
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