Von Rainer Rupp
Rudolph Bauer, ein dezidiert antifaschistischer Künstler, wurde von der Justiz beschuldigt, in seinen satirischen Kunstwerken verfassungswidrige Symbole und Bezüge zu terroristischen Nazi-Organisationen verwendet zu haben. Die Anklagepunkt war Volksverhetzung. Am 25. August 2025 fällte die Richterin das Urteil: Bauer wurde für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Laut einem Bericht der Neuen Rheinischen Zeitung wurde das Urteil im Gerichtssaal mit lautem “Buuuuh!” aufgenommen. Bauer selbst kommentierte die Entscheidung wie folgt:
“Demokratinnen, Demokraten, Kriegsgegnerinnen, Kriegsgegner, Freundinnen und Freunde, seit dem heutigen Tag wissen wir (einmal mehr), dass die politische Justiz auf der Ebene der Amtsgerichte – auch in der Freien Hansestadt – nicht den Bürger vor dem Staat schützt, sondern den Staat vor den Bürgern.”
Sowohl die Redaktion der Neuen Rheinischen Zeitung als auch der “Bundesverband Arbeiterfotografie” erhoben Protest gegen das als politisch motiviert empfundene Urteil. Die Arbeiterfotografie, die 1926 gegründet wurde und in der Weimarer Zeit eine bedeutende Rolle spielte, war eng mit der Arbeiter-Illustrierten-Zeitung (AIZ) verbunden, in der die ätzenden Fotomontagen von John Heartfield erschienen, die sich gegen den aufkommenden Hitler-Faschismus richteten.
Die NRHZ argumentiert, dass Bauer, wenn Deutschland wirklich eine demokratische Richtung verfolgen würde, für seine Ziele geehrt und nicht bestraft werden sollte:
“Dass das Gegenteil der Fall ist, muss uns ein Alarmsignal und Ansporn sein, uns mit noch mehr Energie gegen die Entwicklung in Richtung Krieg und Demokratieabbau zur Wehr zu setzen.”
Vor allem darf das Urteil des Bremer Amtsgerichts nicht bestehen bleiben. Bauer plant, in Berufung zu gehen, was von Freunden und Beobachtern unterstützt wird. Sie bestärken ihn mit den Worten:
“Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.”
Andere ermutigen ihn und wünschen ihm Erfolg in der Berufung, denn sie halten das Urteil für nicht haltbar.
Bauer wird unter anderem beschuldigt, eine Bildmontage veröffentlicht zu haben, die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den ukrainischen Präsidenten Volodymyr Selenskyj neben einem beschädigten Reichsadler mit Hakenkreuz zeigt. Die Anklageschrift lässt jedoch politische Dimensionen und Satire außer Acht, die in der Kunst frei auszudrücken sein sollten.
Weitere militärkritische Bildmontagen Bauers, die historische Kontinuitäten der deutschen Politik anprangern, sind ebenfalls Teil der Anklage. So wird Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Montage in Kontinuität zu Hitlers Politik dargestellt, was die außenpolitische Ausrichtung Deutschlands thematisiert. Diese Kunstwerke sind nicht als Verherrlichung zu verstehen, sondern als kritische Reflexion und Warnung vor wiederkehrenden gefährlichen Mustern.
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