Der Rechtsstreit zwischen Till Lindemann, Frontmann der Band Rammstein, und dem Magazin Spiegel eskaliert weiter. Lindemann wird von mehreren Seiten beschuldigt, sexuelle Übergriffe auf Frauen begangen zu haben, worüber der Spiegel und andere Medien berichtet haben. Insbesondere bezog sich das Hamburger Magazin auf Aussagen zweier Frauen, die unter den Pseudonymen “Zoe” und “Sophie W.” geführt wurden.
Der Spiegel legte beim Gericht zwei eidesstattliche Erklärungen dieser Frauen vor, die jedoch laut Aussage der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die Lindemann vertritt, manipuliert worden sein sollen. Die Kanzlei hebt hervor, dass auffällige Unstimmigkeiten in den Dokumenten existieren, wie zum Beispiel ein Satz, der am Ende einer Seite beginnt und auf der folgenden Seite nicht fortgeführt wird:
“Dort fand sich nur noch die Unterschrift der Zeugin, so dass davon ausgegangen werden musste, dass einzelne Seiten der eidesstattlichen Versicherung entfernt bzw. ausgetauscht wurden”,
wird in einem Bericht von Apollo News zitiert.
Hinzu kommt, dass der Spiegel erst eine Woche vor der Berufungsverhandlung zwei zusätzliche, bis dahin unbekannte eidesstattliche Versicherungen einreichte. Weiterhin gestand das Magazin, dass die ursprünglich vorgelegten Versicherungen nicht von den Frauen stammten, die als “Zoe” und “Sophie W.” identifiziert wurden.
Die Erklärung des Spiegel zu diesen Ungereimtheiten besagt, dass es sich um ein Versehen des beauftragten Prozessbevollmächtigten und seines Sekretariats gehandelt habe, bei dem verschiedene Versionen der eidesstattlichen Versicherungen vertauscht und eingereicht worden seien.
Diese Fehler könnten sich negativ auf die Verteidigungsstrategie des Spiegel auswirken, da das Magazin seine gesamte Berichterstattung und Gerichtsverteidigung auf die Aussagen der beiden Damen stützte. Die Anwälte von Lindemann heben hervor:
“Die unterschiedlichen Fassungen der eidesstattlichen Versicherung von ‘Zoe’ weichen nicht unerheblich voneinander ab, insbesondere im Hinblick auf das von ihr geschilderte Erinnerungsvermögen an die Begegnung mit unserem Mandanten.”
Die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Schertz Bergmann erzielte kürzlich auch einen Erfolg in einem ähnlichen Fall gegen den NDR, bei dem es um die unzulässige Verdachtsberichterstattung gegen Lindemann ging. Eine einstweilige Verfügung verhindert nun, dass der Sender weiterhin behauptet, Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung vorgenommen.
Mehr zum Thema – Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Shelby Lynn ein im Zusammenhang mit dem Fall Lindemann.