Staatsanwaltschaft gibt grünes Licht: “Pinocchio”-Vergleich gegen Friedrich Merz ist erlaubt

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rentner eingestellt, der Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Facebook-Post als „Pinocchio“ bezeichnet hatte. In ihrer Begründung führte die Behörde aus, es habe sich dabei um eine „von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik“ gehandelt.

Der Vorfall geht auf einen Beitrag vom Oktober zurück, den der Mann anlässlich eines Besuchs von CDU-Chef Friedrich Merz in Heilbronn verfasste. „Pinocchio kommt nach HN“, schrieb er und ergänzte den Post um ein Emoji mit einer langen Nase.

Erst am Montag war bekannt geworden, dass die Kriminalpolizei gegen den Mann wegen des Verdachts der Beleidigung des Bundeskanzlers nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ermittelte. Die Anzeige ging nicht von Merz selbst ein, sondern wurde vom Social-Media-Team des örtlichen Polizeipräsidiums erstattet.

Ein Sprecher der Polizei Heilbronn erläuterte das Vorgehen: „Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.“

Als der Rentner per Brief von dem Ermittlungsverfahren erfuhr, reagierte er empört. „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen“, sagte er gegenüber der Heilbronner Stimme.

Laut Staatsanwaltschaft wurde inzwischen auch ein weiteres, paralleles Ermittlungsverfahren eingestellt, das dieselbe Bezeichnung „Pinocchio“ zum Gegenstand hatte. Die rechtliche Bewertung sei hier identisch.

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