Wie von vielen erwartet, hat das Verfassungsgericht des Freistaats Thüringen am späten Freitagabend eine Entscheidung bezüglich des Eilantrags der CDU-Fraktion im Erfurter Landtag gefällt.
Lokale Nachrichtenquellen, darunter die Thüringer Allgemeine, die sich auf Informationen aus Parlamentskreisen stützt, berichten, dass das Gericht den Antrag weitestgehend genehmigt hat. Entscheidend ist der Beschluss des Gerichts, dass es kein ausschließliches Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion für die Besetzung des Postens des Landtagspräsidenten gibt. Das Gericht verweist dabei auf das Prinzip der Parlamentsautonomie. Dies bedeutet, dass auch andere Fraktionen entgegen der bisherigen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, die Gesetzescharakter hat, schon im ersten Wahlgang eigene Kandidaten aufstellen dürfen.
Weitere Informationen folgen in Kürze …