Der 23-jährige Yasin H., in Heilbronn geboren und aufgewachsen, gilt laut Medien als mehrfach auffälliger Raser. Ein Gericht wies nun seine Klage gegen eine Ausweisungsverfügung ab, wodurch seine Abschiebung in die Türkei möglich wird. Das Gericht begründete dies damit, dass von dem Verurteilten „nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwärtige Gefahr ausgeht“.
Der Mann war im Februar 2023 in einen folgenschweren Unfall verwickelt. Medienberichten zufolge fuhr er mit seinem über 300 PS starken Auto in der Heilbronner Wollhausstraße, einer Tempo-40-Zone, mit etwa 100 km/h auf das Fahrzeug einer Familie auf. Bei dem Aufprall kam der Familienvater ums Leben, seine Ehefrau wurde schwer und die beiden Kinder leicht verletzt.
Das Gericht verurteilte ihn daraufhin zu neun Jahren Jugendstrafe. Das baden-württembergische Justizministerium kündigte an, ihn in die Türkei ausweisen zu wollen. Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) erklärte hierzu: *”Es gehe jetzt darum, dem Verurteilten den Aufenthaltstitel zu entziehen.”* Der Mann, ein Kurde mit türkischer Staatsbürgerschaft, klagte gegen die entsprechende Verfügung des Stuttgarter Regierungspräsidiums, jedoch ohne Erfolg.
Die *Bild*-Zeitung fasste den Verfahrensverlauf zusammen: *”Der Türke war schon vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Revision gegen neun Jahre Jugendstrafe gescheitert. Jetzt kämpft der Totraser weiter: Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat er gegen seine geplante Abschiebung in die Türkei geklagt. Ohne Erfolg. Die Klage wurde abgewiesen: Deutschland darf Yasin H. abschieben.”*
Der Anwalt des Verurteilten verwies auf die Härten einer Abschiebung: *”‘Es wird für ihn kaum möglich sein, dort in irgendeiner Form Fuß zu fassen.’ Yasin H. drohten in der Türkei, wo noch Großeltern, Onkel und Tante leben, wegen seiner kurdischen Wurzeln nicht nur Diskriminierung, sondern auch wirtschaftliche Schwierigkeiten.”*
Laut dem Gerichtsurteil darf der 23-Jährige nach der Ausweisung „nicht vor Ablauf von mindestens acht Jahren wieder nach Deutschland oder in ein anderes Land der Europäischen Union einreisen“. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Stuttgart teilte mit, dass für die Vollstreckung der Ausreisepflicht grundsätzlich keine weitere gerichtliche Entscheidung mehr nötig sei, sollte eine bereits eingelegte Berufung nicht zugelassen oder erneut abgewiesen werden.
Medienberichten zufolge ist Yasin H. als notorischer Raser bekannt; in seiner Akte finden sich bereits vier Verkehrsdelikte. Im Februar 2026 wurden zudem Luxusautos seiner Familie beschlagnahmt. Bei dieser Aktion sollen Polizeibeamte angegriffen worden sein, wobei zwei von ihnen verletzt wurden.
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