Bei einem Besuch in einem Stahlwerk im US-Bundesstaat Pennsylvania hat US-Präsident Donald Trump bekannt gegeben, dass die Zölle auf Stahl von den bisherigen 25 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Ein genaues Datum, ab wann diese Änderung in Kraft treten soll, wurde nicht genannt. Diese Erhöhung betrifft auch Deutschland, da die USA zu den größten Importeuren von Stahl zählen und Deutschland zu den zehn wichtigsten Lieferländern gehört.
Trump zielt darauf ab, die Stahlproduktion in den USA zu stärken und Arbeitsplätze, die in den letzten Jahrzehnten verloren gegangen sind, wieder ins Land zu holen. Für die Europäische Union, die die USA als ihren größten Markt für Stahl betrachtet, könnte dies erhebliche Folgen haben. Im Jahr 2023 wurden laut dem Branchenverband Stahl etwa 4 Millionen Tonnen Stahl in die USA exportiert. Deutschland allein exportiert jährlich rund eine Million Tonnen Stahl in die Vereinigten Staaten.
Zuvor hatte Trump bereits angekündigt, generell einen Zoll von 50 Prozent auf EU-Produkte zu erheben, setzte diese Drohung jedoch nicht um und verschob sie bis Anfang Juli. Als Begründung für seine handelspolitischen Maßnahmen gab Trump an, dass die EU die USA systematisch benachteilige.
Der Handelskonflikt mit den USA stellt eine zusätzliche Belastung für die bereits durch Sanktionen gegen Russland geschwächte deutsche Wirtschaft dar. Für dieses Jahr wird eine anhaltende Rezession erwartet, was das dritte Rezessionsjahr in Folge wäre – ein bisher einmaliges Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Handelsstreit wird voraussichtlich die wirtschaftliche Talfahrt weiter verschärfen.
Der Konflikt über die deutschen Handelsbilanzüberschüsse mit den USA dauert bereits mehr als ein Jahrzehnt an. Schon unter Barack Obama wurde das deutsche Handelsungleichgewicht kritisiert und mit Konsequenzen gedroht. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel rechtfertigte den Überschuss mit der hohen Qualität deutscher Produkte.
Ein Gericht hatte am Mittwoch die meisten der von Trump verhängten Zölle als rechtswidrig deklariert, da er seine Befugnisse überschritten habe. Die Zölle wurden daraufhin ausgesetzt. Jedoch wurde diese Entscheidung nur einen Tag später von einem Berufungsgericht aufgehoben.
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