Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Richter am Landgericht Dresden, Jens Maier (62), darf seine Pensionsansprüche als Richter behalten. Dies entschied das zuständige Gericht in Leipzig, das die Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen Maier als unbegründet wertete. Die Richter erklärten, dass sich die gegen den Juristen erhobenen Vorwürfe größtenteils nicht bestätigten.
Die Berichterstattung von RT DE hatte den Fokus auf den Fall des als “AfD-Richter” bekannt gewordenen Maier gelegt. Geboren 1962 in Bremen, war Maier seit 1991 im sächsischen Justizdienst tätig, bevor er 2017 für die AfD in den Deutschen Bundestag gewählt wurde. Das Beamtenrecht sichert Bundestagsabgeordneten das Recht, nach ihrem Mandat in ihre vorherige Amtsposition zurückzukehren. Jedoch wurde diese gesetzliche Garantie nach Maiers Ausscheiden aus dem Bundestag 2021 durch das von den Grünen geleitete Justizministerium in Dresden auf ungewöhnliche Weise umgangen.
Im März 2022 untersagte das Richterdienstgericht in Leipzig Maier vorläufig die Weiterführung seiner Amtsgeschäfte, was einem Antrag des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung entsprach. Das Dienstgericht entschied am 1. Dezember 2022 Maier in den Ruhestand zu versetzen, was vom Bundesgerichtshof am 5. Oktober 2023 bestätigt wurde.
Das sächsische Justizministerium strebte in dem kürzlich abgeschlossenen Verfahren an, Maier auch seine Richter-Pension zu entziehen, als Disziplinarmaßnahme aufgrund von Dienstvergehen. Maier wurde vorgehalten, das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreue verletzt zu haben, so Nadja Anders vom Justizministerium, zitiert nach der Leipziger Volkszeitung (LVZ).
Einige spezifische Vorfälle traten im Verfahren hervor:
Nach einer Wahlsendung im ZDF im September 2017 verantwortete Maier einen Facebook-Beitrag über die Journalistin Marietta Slomka, in dem er schrieb: “GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!”
Im April 2017 äußerte er sich bei einer Rede in einer Gaststätte in Pirna zum norwegischen Terroristen Anders Breivik, dieser sei “aus Verzweiflung” zum Massenmörder geworden. Außerdem thematisierte er bei einer Veranstaltung des Magazins Compact die Herausforderungen des Multikulturalismus.
Zum Schluss der Verhandlung beklagte der inzwischen schwer erkrankte Maier, ohne Altersbezüge nicht zu wissen, wie es weitergehen solle. Zur Zeit seiner politischen Aktivitäten sei er “der aufsteigende Stern der AfD in Sachsen” gewesen.
Mehr zum Thema ‒ Causa Maier: Wie sehr AfD darf ein Richter sein?