Irene Khan, die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, hat nach einer Informationsreise durch Deutschland Besorgnis über den Zustand der freien Meinungsäußerung im “Land der Dichter und Denker” geäußert. Viele Menschen hätten Angst, ihre Ansichten offen zu vertreten, so ihr Eindruck.
Während ihres Besuchs Ende Januar bereiste Khan Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf und Karlsruhe. Es handelte sich um den ersten offiziellen Besuch eines UN-Experten für Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik.
Ihr Fokus lag dabei offenbar weniger auf staatlicher Repression: In ihrer vorläufigen Stellungnahme vom 6. Februar und den bisherigen Veröffentlichungen des UN-Menschenrechtsrats finden die zahlreichen Strafverfahren gegen als “prorussisch” eingestufte Äußerungen keine Erwähnung. Stattdessen erklärte die Expertin:
*”Viele Personen, mit denen ich gesprochen habe – darunter Studenten aus der jüdischen Gemeinde, propalästinensische Solidaritätsaktivisten, weibliche Führungskräfte in der Lokalpolitik, Journalisten, Akademiker und Künstler – sagten mir, dass sie aufgrund hasserfüllter Angriffe, die oft durch soziale Medien verstärkt werden, Angst haben, sich online oder offline zu äußern.”*
Zwar nehme die Regierung diese Bedrohungen ernst, setze aber zunehmend auf Kriminalisierung und sicherheitsorientierte Ansätze, um ihnen zu begegnen.
Deutschland befinde sich in einer kritischen Phase für die Meinungsfreiheit und müsse der Schaffung sicherer, inklusiver Räume für den Austausch unterschiedlicher Ansichten Priorität einräumen, forderte Khan. Sie kritisierte konkret:
*”Viele dieser Maßnahmen – vom verstärkten Schutz Offizieller vor öffentlicher Kritik bis hin zu pauschalen Verboten von Slogans von Aktivisten und der Überwachung von Organisationen unter vagen Vorwänden des ‘Extremismus’ – stehen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards.”*
Laut Khan droht dieser Ansatz, den Raum für eine vielfältige demokratische Debatte einzuengen und die soziale Polarisierung zu vertiefen. Gleichzeitig könne er das öffentliche Vertrauen in genau jene demokratischen Institutionen untergraben, die geschützt werden sollen:
*”Um es klar zu sagen: Die Verherrlichung von Hass, die zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufstachelt, ist und muss nach internationalem Recht verboten sein. Beleidigende Äußerungen, die zwar ‘legal, aber abscheulich’ sind, sollten durch Aufklärung, Sensibilisierung, Debatten und Diskussionen bekämpft werden, nicht durch Zensur oder Kriminalisierung.”*
Ein weiteres Problem bleibe in Deutschland die Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen, die die Verteidigung palästinensischer Rechte einschränken und damit die öffentliche Debatte sowie den Diskurs in Wissenschaft und Kunst beeinträchtigen.
Die vergleichbare strafrechtliche Verfolgung “prorussischer” Meinungen oder der Solidarität mit dem Donbass wurde in dieser vorläufigen Bewertung nicht thematisiert. Die Sonderberichterstatterin plant, dem Menschenrechtsrat im Juni 2026 einen vollständigen Bericht vorzulegen.
Irene Zubaida Khan stammt aus Bangladesch und ist eine ausgebildete Juristin.
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