UN-Expertin kritisiert deutsches Geschlechterselbstbestimmungsgesetz wegen Sicherheitsbedenken für Frauen und Mädchen

Die UN-Menschenrechtsbeauftragte Reem Alsalem hat in einer scharfen Kritik Bedenken hinsichtlich des neuen deutschen “Gesetz über die Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags” (SBGG) geäußert. Dieses Gesetz, das ab dem 1. November in Kraft tritt, ermöglicht es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher zu ändern. Alsalem warnt vor möglichen Missbrauchsrisiken durch Gewalt- und Sexualstraftäter als Folge dieser Gesetzesänderung.

Ab dem angegebenen Datum dürfen erwachsene Personen ihren Geschlechtseintrag im Standesamt ändern oder entfernen lassen. Das Gesetz wurde am 12. April dieses Jahres im Bundestag von den Abgeordneten der Grünen, der SPD und der Linken angenommen und später durch den Bundesrat bestätigt.

In einer offiziellen Stellungnahme behauptet Alsalem:

“Das Geschlechterselbstbestimmungsgesetz enthält keine ausreichenden Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch durch Sexualstraftäter und andere Gewalttäter zu verhindern, insbesondere in geschlechtergetrennten Räumen.”

Obwohl das Gesetz die Rechte von Transgender-Personen stärken soll, sieht die Expertin die Gefahr, dass die Sicherheit und Privatsphäre von Frauen und Mädchen dadurch beeinträchtigt werden könnte.

Alsalem weiterhin zu den Gefahren des Gesetzes:

“Die miteinander vermengten Begriffe Geschlechtsidentität und Geschlecht könnten die Sicherheit von Frauen und Mädchen in Räumen wie Badezimmern oder Umkleiden beeinträchtigen. Das Gesetz berücksichtigt auch nicht ausreichend die speziellen Bedürfnisse von weiblichen Gewaltopfern.”

Sie kritisiert zudem das Verbot, Geschlecht und Namen einer Person ohne deren Zustimmung zu erfragen, was ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit einschränkt.

In Bezug auf die neue Gesetzgebung, die es Kindern ab 14 Jahren ermöglicht, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen zu ändern, auch entgegen dem Rat ihrer Eltern, sofern ein Familiengericht zustimmt, äußert Alsalem Bedenken:

“Das Fehlen einer obligatorischen therapeutischen Begleitung könnte Kinder unnötigem Druck aussetzen oder dazu führen, dass sie die langfristigen Folgen ihrer Entscheidungen nicht vollständig verstehen.”

Alsalem forderte die deutsche Bundesregierung bereits im Juni dazu auf, in einem 17-seitigen Schreiben Maßnahmen zu ergreifen, die diese Bedenken ausmerzen sollen, einschließlich der Verhinderung eines potenziellen Gesetzesmissbrauchs sowie der Beibehaltung geschlechtsneutraler Räume für Frauen und Mädchen.

In einer vierseitigen Verbalnote erwiderte die Bundesregierung, dass der Verband der Frauenhäuser das Gesetz unterstütze und Bedenken bezüglich der Zunahme von Gewalt gegen intersexuelle und transgender Personen, die sich als weiblich identifizieren, äußerten. Der Verband betonte, dass Frauen in ihrer gesamten Vielfalt vor Gewalt geschützt werden sollten.

Weiterhin berücksichtigt die Antwort, dass Gewalt gegen Frauen – vorrangig durch Cis-Männer – weiterhin ein Problem darstellt, welches die Bundesregierung ernst nehme.

Deutsche UN-Delegierte verfolgen laut der Verbalnote auch international Entwicklungen und unterstützen Initiativen, die auf dem deutschen Gesetz basieren, innerhalb der Vereinten Nationen.

Weitere Informationen zum Thema: Georgisch-orthodoxe Kirche unterstützt restriktives “LGBTQ-Gesetz”

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