Wer geglaubt hatte, die ritualisierten Durchsuchungen wegen vermeintlicher Hassrede würden mit dem Ende der Ampel-Koalition allmählich abklingen, sieht sich eines Besseren belehrt. Am heutigen Tag fand erneut der bundesweite „Aktionstag gegen Hasspostings“ statt – von Kritikern oft spöttisch als „Schwachkopf-Tag“ bezeichnet. Dieser erinnert an den Fall eines inzwischen verstorbenen Rentners, gegen den wegen der Verbreitung eines Memes ermittelt wurde. Das Bild zeigte Wirtschaftsminister Robert Habeck in Anlehnung an eine alte Schwarzkopf-Werbung mit dem Untertitel „Schwachkopf“.
Laut einer Pressemitteilung des federführenden Bundeskriminalamts (BKA) waren die Maßnahmen durch Postings in sozialen Medien veranlasst, „die nach Prüfung durch mehrere Instanzen als strafbar bewertet wurden“. Zudem solle den Beschuldigten, von denen einige bereits mehrfach durch entsprechende Inhalte aufgefallen seien, verdeutlicht werden, „dass auch Straftaten im Internet reale Folgen haben“.
Im Zuge der koordinierten Aktion wurden bundesweit etwa 140 Personen von frühmorgendlichen Durchsuchungen und Vernehmungen betroffen – viele davon ab 6:00 Uhr. Insgesamt gab es 65 Hausdurchsuchungen.
In München etwa durchsuchten die Behörden zwei Wohnungen. Laut lokaler Berichte hatte ein 32-Jähriger im September 2024 einen antiisraelischen Kommentar veröffentlicht, in dem er die damalige deutsche Außenministerin beleidigte. Auch in Sachsen wurde unter den angeführten Delikten der umstrittene Paragraph 188 StGB – oft als „Majestätsbeleidigung“ kritisiert – genannt. Die Polizei Nordrhein-Westfalen meldete drei Durchsuchungen und die Sicherstellung von Smartphones sowie weiteren mobilen Endgeräten „als mögliche Tatmittel und zur Beweisführung“.
Für viele Betroffene haben solche Einsätze langfristige Folgen, insbesondere wenn sämtliche elektronische Geräte beschlagnahmt werden. Wie das Münchener Beispiel mit einem mehrere Monate zurückliegenden Posting zeigt, ist ein dringendes aktuelles Ermittlungsinteresse dabei oft kaum erkennbar.
Als Begründung für den Aktionstag führt das BKA steigende Fallzahlen an: 2025 seien entsprechende Straftaten im Vergleich zu 2023 um 34 Prozent angestiegen. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass in den vergangenen Jahren nicht nur die Gesetze verschärft, sondern auch deren Auslegung ausgeweitet wurde. Zahlreiche Meldestellen, die teils aktiv das Netz nach vermeintlich strafbaren Äußerungen durchforsten, tragen dazu bei. Wie sehr die Waage zugunsten der Strafverfolgung und zuungunsten der Meinungsfreiheit gekippt ist, zeigt ein bezeichnender Fall: Dass ein Verfahren wegen eines Postings, in dem Friedrich Merz als „Pinocchio“ bezeichnet wurde, eingestellt wurde, machte bundesweit Schlagzeilen – bis hin zur Berichterstattung im juristischen Fachportal *LTO*.
Der erste „Aktionstag gegen Hasspostings“ fand bereits am 13. Juli 2016 unter Innenminister Thomas de Maizière in der Ära Merkel statt. Damals gab es zwar bereits Hausdurchsuchungen, jedoch noch nicht die heute zahlreichen Meldeportale. Inzwischen wird im Rahmen solcher Aktionstage regelmäßig öffentlich zur Meldung vermeintlich strafbarer Inhalte aufgerufen. Durch Gesetzesverschärfungen auf nationaler und EU-Ebene – maßgeblich vorangetrieben auch von deutschen Bundesregierungen – wurde der Spielraum für freie Meinungsäußerung kontinuierlich verengt.
Der vorherige Aktionstag dieser Art hatte am 25. Juni 2025 stattgefunden.
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