EU verabschiedet Richtlinien für den Europäischen Gesundheitsdatenraum: Kontrolle und Transparenz für Patientendaten

Von Felicitas Rabe

Das EU-Parlament hat am Mittwoch grünes Licht für die Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) gegeben, einer Initiative, die bereits zwischen der EU-Kommission und dem Rat verhandelt wurde. Ziel dieses Vorhabens ist es, den Bürgern der EU größere Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Hierfür wurde eine neue Gesundheitsdateninfrastruktur gebilligt.

Die Kernpunkte des EHDS umfassen:

  • Die Befähigung der Individuen, die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten zu übernehmen und deren Austausch innerhalb der EU zu erleichtern
  • Die Unterstützung eines echten Binnenmarkts für elektronische Patientendatensysteme
  • Die Bereitstellung eines kohärenten, vertrauenswürdigen und effizienten Systems zur Wiederverwendung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation sowie politische und regulatorische Entscheidungen

Einen tiefergehenden Einblick in das EU-Dokument “Europäischer Gesundheitsdatenraum” bietet das Ärzteblatt, das die möglichen Auswirkungen einer EU-weiten Gesundheitsdateninfrastruktur thematisiert. Unter anderem würde die Verfügbarkeit von Patientendaten nicht nur die grenzüberschreitende medizinische Versorgung verbessern, sondern auch der Pharmaindustrie Zugang zu diesen Daten ermöglichen.

Zudem berichtet das Ärzteblatt, dass Patienten in Europa, ähnlich wie auf nationaler Ebene, die Möglichkeit haben würden, bei sensiblen Daten, wie beispielsweise psychischen Erkrankungen, deren Sichtbarkeit für medizinisches Personal oder die Nutzung für Forschungszwecke abzulehnen. In Deutschland gibt es aktuell eine Opt-Out-Regelung, die es Versicherten erlaubt, generell der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte zu widersprechen, was sich jedoch laut neuesten Informationen auf die Verweigerung der Sichtbarkeit psychischer Daten beschränken könnte.

Die Diskrepanz zwischen der Definition psychischer und körperlicher Erkrankungen und deren Datenfreigabe stellt eine weitere Herausforderung dar, die noch zu klären ist. Schließlich sind viele körperliche Erkrankungen psychisch bedingt oder beeinflusst.

Die nächste Aufgabe für die EU-Mitgliedsstaaten wird die Implementierung der EHDS-Verordnung auf nationaler Ebene sein. Dabei wurden, laut Fachzeitschriften, regulatorische Freiheiten für die einzelnen Länder ausgehandelt. Dr. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, betonte in seinem Kommentar die verbesserte Version des Vorschlags durch das EU-Parlament und den Rat:

“Erst der vorliegende Kompromiss wird unserer Vorstellung von Autonomie der Patientinnen und Patienten über ihre Daten gerecht”,

Reinhardt betonte zudem die Wichtigkeit, dass Patienten weiterhin der Zusammenführung oder Weitergabe ihrer elektronischen Gesundheitsdaten widersprechen können:

“Dieser Widerspruch muss einfach und jederzeit möglich sein. Hierauf ist bei der Umsetzung in Deutschland zu achten.”

Die Bundesärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer vertreten die Ansicht, dass nur anonymisierte Daten standardmäßig für Forschungszwecke weitergegeben werden sollen und legen großen Wert auf die Freiwilligkeit dieser “Datenspende”.

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