Peter Fischer, der Ehrenpräsident von Eintracht Frankfurt, machte im Februar dieses Jahres Schlagzeilen mit seiner vehementen Kritik gegen die AfD und deren Sympathisanten, wie RT berichtete. Fischer, der für seine klare Positionierung gegen rechtsextreme Haltungen bekannt ist, reagierte damit auf die gesellschaftlichen Spannungen, die durch einen fehlerhaften Artikel von “Correctiv” im Januar 2024 geschürt wurden.
Medienberichten zufolge haben 65 Personen Beschwerde eingelegt, weil sie pauschal als Nazis bezeichnet wurden, eine Charakterisierung, die ihnen nach Fischers Meinung “Türen und Tore öffnet”. Das Kölner Gericht entschied jedoch, dass Fischers Äußerungen als metaphorisch zu betrachten seien und unter das Recht der Meinungsfreiheit fallen.
In einem Interview mit dem Sender RTL am 6. Februar äußerte Fischer seine unmissverständliche Auffassung von gesellschaftlichem Zusammenhalt. Er kritisierte die Forderungen nach Demonstrationen “gegen rechts” aufgrund der inkorrekten Berichterstattung über ein privates Ereignis im Jahr 2023 und erklärte: “Auf der Straße, da müsste jetzt viel mehr sein. Rennt denen die Türen und Tore ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Es ist mir scheißegal, werdet laut und zeigt euch endlich.”
Fischer bezeichnete zudem die Wahlresultate der AfD als “grausame Wahlergebnisse” und folgerte, dass etwa jeder vierte oder fünfte Passant in bestimmten Gebieten ein Nazi sei. Seiner Auffassung nach mache das Abgeben einer Wahlstimme für die AfD einen Wähler “automatisch zum Nationalsozialisten”.
Ein kürzlicher Artikel der Hessenschau berichtete über eine Gerichtsverhandlung in Köln, in der Fischers Äußerungen gegen die AfD thematisiert wurden. Die Staatsanwaltschaft entschied, dass diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien und stellte fest, dass Fischer seine Aussagen offensichtlich übertrieben und bildhaft formuliert habe. Es handele sich um eine “emotionale Fundamentalkritik an der AfD”, die gesetzlich erlaubt sei.
In diesem Kontext entschied die Staatsanwaltschaft, keine weiteren Ermittlungen gegen Fischer einzuleiten, da kein Anfangsverdacht für eine Straftat wie Volksverhetzung oder Beleidigung vorliege. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im hessischen Landtag, Robert Lambrou, kritisierte das Urteil als “erschreckend” und kommentierte: “Gewaltaufrufe gegen Wähler der Opposition sollen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, aber wenn jemand einen Tweet weiterleitet, in dem Robert Habeck ‘Schwachkopf’ genannt wird, kommt die Polizei zur Hausdurchsuchung wegen Volksverhetzung?”
Lambrou sieht durch solche Gerichtsentscheidungen “das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter zerstört”.
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