Ein Mitglied einer Gruppe, die als “Reichsbürger” bezeichnet wird, erhielt vom Oberlandesgericht Frankfurt eine Haftstrafe. Die Anklage lautete, er habe sich an den Planungen zur Entführung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach beteiligt. Der Prozess drehte sich um Verdachtsmomente wie die Vorbereitung von Hochverrat und die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung.
Die Bundesanwaltschaft ermittelte neun Monate lang und erhob schließlich Anklage gegen vier Männer, die im April 2022 verhaftet wurden, sowie gegen eine Frau. Sie wurden des Hochverrats, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und der Planung eines schweren staatsgefährdenden Gewaltaktes beschuldigt (RT berichtete).
Bereits im August urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und verhängte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gegen einen der mutmaßlichen Täter.
Das Frankfurter Oberlandesgericht sprach nun ein weiteres Mitglied schuldig, das hauptsächlich unterstützende Tätigkeiten für die Hauptakteure ausgeführt hatte. Auch er gehörte der sogenannten “Kaiserreichsgruppe” an und war an den Entführungsplänen für Lauterbach beteiligt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.
Laut einem Gerichtsbericht der Süddeutschen Zeitung wurde festgestellt, dass sich der Angeklagte von Mitte März 2022 bis zur Auflösung der Gruppe einen Monat später an einer Vereinigung beteiligt hatte, die darauf abzielte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu stürzen.
Die Pläne zur Entführung sollten “unter Anwendung von Waffengewalt” durchgeführt werden, wobei der Gruppe auch der Tod der Personenschützer in Kauf genommen wurde, wie in den Anklagepunkten vermerkt wurde.
Zu seinen Gunsten wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten am ersten Verhandlungstag und seine Reuebekundungen. Er gestand, einen „großen Fehler“ gemacht zu haben, war bisher nicht vorbestraft und spielte eher eine passive Rolle im gesamten Vorhaben.
In weiteren anhängigen Verfahren wird weiter gegen drei Männer im Alter von 44 bis 56 Jahren und eine 76-jährige Frau verfahren, die ebenfalls der Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigt werden.
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