Vorbereitung auf AfD-Wahlerfolge: Verfassungsschutz plant Informationsstopp

Im September dieses Jahres stehen in den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen wichtige Landtagswahlen an. Ein Bericht des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) hat aufgedeckt, dass der deutsche Inlandsgeheimdienst Vorkehrungen trifft, um auf potenzielle Wahlerfolge der AfD zu reagieren. Aus internen Quellen des Bundes wurden Informationen zugespielt, die besagen, dass im Falle eines Wahlerfolgs der AfD das betroffene Landesamt für Verfassungsschutz vom Informationsaustausch mit anderen Verfassungsschutzämtern isoliert werden soll.

Der RND-Autor Markus Decker erklärt zu Beginn des Artikels die zugrundeliegenden Befürchtungen: In Sachsen und Thüringen wird die AfD offiziell als rechtsextrem eingestuft, in Brandenburg gilt sie als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Mit den Wahldaten am 1. September in Sachsen und Thüringen sowie am 22. September in Brandenburg besteht das Risiko, dass die AfD Teil einer Landesregierung werden könnte.

Dem Verfassungsschutz bereitet die Vorstellung, dass die AfD eventuell Regierungsverantwortung übernimmt, sichtlich Unbehagen. Es ist geplant, die Informationsweitergabe innerhalb des Verfassungsschutzes zu unterbrechen, um sicherzustellen, dass keine sensiblen Daten an den Bundesverband der AfD oder deren Landesverbände weitergeleitet werden. Ein solcher Schritt wird als notwendig erachtet, da:

“Es besteht die Sorge, dass die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung Erkenntnisse eines Landesamtes für Verfassungsschutz an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könnte. Diese könnten darauf reagieren. Insofern sei ein Stopp des Informationsflusses nur logisch.”

Die Pläne, die derzeit noch theoretischer Natur sind, könnten allerdings zu praktischen Problemen für die verantwortlichen Amtsträger der AfD führen. Eine interne Weisung enthält folgende Warnung:

“Im Falle einer Sperrung des Informationsflusses habe das betroffene Landesamt womöglich (sic!) Probleme, seinem gesetzlichen Auftrag, der Beobachtung verfassungsfeindlicher Gruppen oder Parteien, angemessen nachzukommen.”

Weiterführend wurde von Regierungsfraktionen, einschließlich der Ampelfraktionen und der Unionsfraktion, beschlossen, das Bundesverfassungsgericht besser vor Angriffen von rechtspopulistischen und rechtsradikalen Parteien zu schützen. Dies soll durch die Verankerung zentraler Regeln im Grundgesetz erreicht werden, wobei die Maßnahmen gegen die AfD nicht spezifisch erwähnt wurden.orientierung gefordert.

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