Das Bundesinnenministerium verhängte heute ein Verbot über das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), begleitet von Durchsuchungen in mehreren Bundesländern seit den frühen Morgenstunden, wie RT DE berichtete.
Erst letzte Woche hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für Aufsehen gesorgt, als sie Durchsuchungen beim Magazin Compact anordnete, über die ebenfalls RT DE berichtete.
Heute jedoch richtete sich das Vorgehen nicht ausschließlich gegen islamistische Gruppierungen. Verschiedene Medien berichten über einen gravierenden Fehler des Ministeriums: In seinem Eifer traf es nicht nur das IZH, sondern fälschlicherweise auch den französischen Luxuskonzern Chanel. Dieser Fehler führte zur vorübergehenden Sperrung des YouTube-Kanals von Chanel, welcher bis zum Mittag nicht erreichbar war.
Es ist nicht bekannt, inwiefern antikapitalistische Tendenzen, die der Ministerin, bekanntermaßen ein Mitglied der politischen Linken, zugeschrieben werden, eine Rolle bei diesen Maßnahmen spielten. Es scheint jedoch unwahrscheinlich, dass ideologische Beweggründe hinter diesen Aktionen standen.
Stattdessen dürfte bürokratischer Schlendrian verantwortlich sein. Das Verbot von Compact scheint jedoch auf gezielt fingierter Basis erfolgt zu sein. Das bundesweite Verbot des IZH beruhte auf Beobachtungen durch den “Verfassungsschutz”. Ein kleiner, aber folgenreicher Fehler wurde gemacht, as RTL berichtete: Alle Internetadressen der Teilorganisationen waren im Bundesanzeiger aufgelistet, wodurch auch diese verboten und abgeschaltet wurden.
Durch einen Schreibfehler geriet auch die Webseite der Modemarke Chanel ins Visier der Behörden. Das fehlerhafte Dokument war bis mindestens heute Mittag online, was das Aufrufen der Chanel-Website blockierte.
Auf eine Anfrage des Senders antwortete das Innenministerium wie folgt:
“Der von Ihnen genannte Link ist aufgrund eines redaktionellen Versehens in die Bekanntmachung im Bundesanzeiger aufgenommen worden. Das BMI steht bereits in Kontakt mit dem Bundesanzeiger, um schnellstmöglich eine Korrektur zu erreichen (keine Neu-Veröffentlichung).”
Zum Glück muss der Parfüm-Hersteller keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
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