WerteUnion empört: “Wir klagen gegen die manipulierte Thüringer Landtagswahl 2024!”

Von Felicitas Rabe

Alf Schmidt, Landeskandidat der WerteUnion Thüringen, hat am Montagmorgen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht, die die Landtagswahlen 2024 betrifft. Diese Klage wird von etwa 100 Wahlberechtigten unterstützt, welche ebenfalls eine gerichtliche Überprüfung fordern.

Der Landesverband der WerteUnion Thüringen beklagte in einer Pressemitteilung von vergangenem Mittwoch, dass mehrere Thüringer Amtsträger den Neutralitätsanspruch verletzt hätten. Die Klage rügt, dass Landräte und Oberbürgermeister den Wahlkampf durch unangemessene Einflussnahme beeinträchtigt haben.

Ralf Ludwig, Rechtsanwalt und Spezialist für Verfassungsrecht, vertritt die Thüringer WerteUnion rechtlich. In einem Gespräch mit der Autorin erklärte er gegenüber RT DE, dass die Amtsträger in einer Art koordinierten Aktion davor gewarnt hätten, AfD oder BSW zu wählen, weil dies negative Konsequenzen für die Kommunen hätte. Ludwig hob die Tragweite solcher Aktionen hervor:

“So etwas hat vor einer Wahl in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie stattgefunden, dass Amtsträger in so großer Zahl und auf diese Weise demokratiefeindlich agieren.”

In der Presseerklärung der WerteUnion hieß es weiter, dass die Amtsträger ihre Neutralitätspflicht durch ihre koordinierten Stellungnahmen und deren Nutzung in einer CDU-Werbebeilage Ende August verletzt haben. Laut der Thüringer WerteUnion hat dieses Vorgehen die Chancengleichheit der Parteien gravierend gestört und die Grundsätze einer freien und gleichen Wahl beeinträchtigt. Hans Pistner, der Landesvorsitzende, kommentierte: “Das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Wahlprozesses wird dadurch nachhaltig erschüttert.”

Darüber hinaus lässt sich nach der sogenannten Möglichkeitstheorie nicht ausschließen, dass diese Beeinflussung das Wahlresultat verändert haben könnte. Immerhin sind Stimmenverschiebungen in erheblicher Größe dokumentiert, darunter eine Verschiebung von ca. 16.000 Stimmen von der FDP zur CDU. Auch Verluste der FDP an AfD und BSW sind nachweisbar.

Die Thematik wird durch einen möglichen Effekt der amtlichen Kommunikation auf die Wählerentscheidung verstärkt, insbesondere, weil sogar geringfügige Stimmenverschiebungen direkte Auswirkungen auf Direktmandate haben konnten. Die Beschwerde begründet sich folgendermaßen:

  • Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht während der heißen Wahlkampfphase.
  • Die problematische Vermengung von Amts- und Parteiinteressen, die die freie Meinungsbildung der Wähler beeinträchtigen könnte.
  • Dokumentierte Wählerwechsel, die möglicherweise zu Verlusten von Landtagssitzen geführt haben.

Sollte der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde bestätigen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Wahlen und die daran beteiligten Parteien haben.

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