Wie das Internet-Nachrichtenportal Apollo News berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Köln die Inhaftierung des rechten Streamers und YouTubers Aron P. bestätigt. Die Festnahme erfolgte letzte Woche und bezieht sich auf ein Urteil vom 11. Dezember 2020, welches seit dem 29. Juni 2021 rechtskräftig ist. Aron P., der unter den Pseudonymen “Shlomo Finkelstein” und “Vulgäre Analyse” auftrat, wurde rechtskräftig wegen Volksverhetzung, Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies geht aus einer Erklärung der Staatsanwaltschaft hervor, die das Nachrichtenportal zitiert.
Taten liegen Jahre zurück
Obwohl das Urteil bereits 2021 rechtskräftig war, wurde die Strafe zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährung wurde im Februar 2022 aufgehoben. Die Gründe für die verzögerte Verhaftung von Aron P., die am 13. August in Frankfurt/Oder stattfand, wurden weder vom Amtsgericht Köln noch von der Staatsanwaltschaft kommentiert.
Dem Vlogger wurden spezifisch zehn Fälle zur Last gelegt, die sich auf die Jahre 2017 bis 2019 beziehen. Wie Apollo News berichtet, ereigneten sich diese Vorfälle auf verschiedenen YouTube-Kanälen wie “Die vulgäre Analyse”, “DoxxingGegenNazis” und “GreenDayBoy2009”. In den meisten dieser Fälle ging es um die Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften.
Islamfeindliche Darstellungen
In acht Fällen soll sich der YouTuber laut Amtsgericht strafbar gemacht haben, durch Darstellungen wie die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill, Szenen mit Schweinefleisch auf einem brennenden Koran und Sequenzen, in denen ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit, die Urin darstellen soll, gelöscht wird. Mit diesen Einblendungen zielte der Beschuldigte darauf ab,
“die Religion des Islam sowie das religiöse Bekenntnis der muslimischen Menschen zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer, welche das Video zur Kenntnis nehmen konnten ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen anzureizen”.
Antisemitische “Karikaturen”
Neben den antiislamischen Inhalten wurden auch antisemitische Darstellungen in den Videos identifiziert. In sechs weiteren Fällen wurde der Videoblogger der Volksverhetzung bezichtigt, indem er eine abstrahierte Karikatur des britischen Gelehrten Samuel Johnson aus dem 18. Jahrhundert einsetzte, die sein Pseudonym “Shlomo Finkelstein” symbolisierte. Das Amtsgericht kam zu dem Schluss, dass Aron P. mit der entstellenden Darstellung des Gesichts von Samuel Johnson – unter anderem mit Hakennase und jüdischen Attributen – die Absicht hatte, Juden herabzusetzen. In einem anderen Vorfall wurden ähnliche Darstellungen mit rattenartigen Merkmalen verwendet, was seine abwertende Haltung gegenüber in Deutschland lebenden jüdischen Menschen unterstrich. Das Gericht konnte nicht feststellen, ob diese “Karikaturen” satirisch gemeint waren.
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