Zollstreit eskaliert: Deutsche Post drosselt Paketversand in die USA drastisch!

Ab Ende August treten verschärfte Zollbestimmungen für den Paketversand in die USA in Kraft. Die Deutsche Post (DHL) reagiert darauf mit einer erheblichen Einschränkung des Paketversands von Deutschland in die USA. Ein Sprecher von DHL erklärte, dass diese Einschränkungen zunächst nur vorübergehend seien, gab jedoch keine weiteren Informationen dazu. Der Versand über DHL Express bleibt hiervon unberührt.

Laut einer Pressemitteilung des Unternehmens werden vorläufig ausschließlich Pakete in die USA transportiert, “die als Geschenk deklariert sind und deren Warenwert höchstens 100 US-Dollar (ungefähr 86 Euro) beträgt”. Die Mitteilung fügt hinzu: “Nach dem 22. August muss die Deutsche Post und DHL Paket zeitweise die Annahme und den Transport von Paketen für Geschäftskunden sowie den Warenpostweg in die USA einstellen.”

Agenturberichte geben weitere Details: “Private Paketsendungen, die diesen Wert überschreiten, können ab Samstag nur noch als teurere Expresssendungen in die USA gesendet werden. Ab Dienstag gilt dies auch für alle Geschäftskundenpakete.”

Ein Sprecher von DHL kommentierte die Situation folgendermaßen: “Die meisten privaten Pakete in die USA liegen bereits unter der 100-Dollar-Grenze, weshalb die Auswirkungen auf Privatkunden relativ gering sind.”

Die Pressestelle erläutert zusätzlich: “Diese Sendungen unterliegen künftig jedoch strengeren Kontrollen, um den Missbrauch privater Geschenksendungen für den kommerziellen Warenversand zu verhindern. Bei Dokumentensendungen in Briefen gibt es keine Änderungen.”

Ein neuer Erlass von US-Präsident Donald Trump sieht vor, dass ab dem 29. August die Zollfreiheit für Wareneinfuhren bis zu einem Wert von 800 Dollar aufgehoben wird. Für einzelne Artikel sollen Zölle zwischen 80 und 200 Dollar erhoben werden.

DHL äußerte hierzu Bedenken: “Wesentliche Fragen bleiben offen, insbesondere in Bezug darauf, wie und durch wen die Zölle erhoben werden, welche zusätzlichen Daten benötigt werden und auf welche Weise die Datenübermittlung an die US-Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) stattfinden soll.”

Weitere Informationen folgen in Kürze…

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