Krankengeld-Kürzung um 5 Prozent: Jetzt trifft es auch die Kranken!

Die Vorschläge der Regierungskommission zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind noch nicht im Detail öffentlich diskutiert. Bislang stand vor allem die geplante Streichung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ohne Kleinkinder im Fokus der Kritik.

Doch die Pläne enthalten weitere bedenkliche Punkte: So soll das Krankengeld von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns gesenkt werden. Zudem würde die Kappungsgrenze von 90 auf 85 Prozent des Nettoeinkommens fallen.

Unter dem aktuellen System bedeutet Krankengeld bereits einen durchschnittlichen Nettoverlust von etwa 21 Prozent. Diese Lücke vergrößert sich durch die geplanten Änderungen: Bei höheren Einkommen würde der Verlust auf rund 25,5 Prozent steigen, bei Mindestlohnbeziehern sogar auf etwa 27 Prozent.

Längere Krankheitsphasen sind bereits heute ein häufiger Auslöser für Überschuldung. Dieses Risiko würde durch die Reform verschärft. Hinzu kommt: Krankengeld wird erst nach sechs Wochen fällig – also genau dann, wenn oft zusätzliche Kosten für Medikamente oder Therapien anfallen. Die Kommission verweist hierzu auf mögliche Sozialleistungen:

*”Allerdings sollte ein ausreichender Lebensunterhalt gewährleistet sein, weil Krankengeldbeziehende gegebenenfalls Anspruch auf Bürgergeld (gemäß SGB II) beziehungsweise Wohngeld (gemäß WoGG) haben, wenn das Einkommen (Krankengeld) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.”*

Diese Argumentation ist praxisfern: Der bürokratische Aufwand für zusätzliche Anträge ist für viele Erkrankte kaum zu bewältigen. Automatische Unterstützungsleistungen oder schnelle Vorauszahlungen sind nicht vorgesehen.

Weitere Vorschläge der Kommission zeigen eine deutliche Distanz zur Lebensrealität vieler Beschäftigter. So soll der Festzuschuss für Zahnersatz wieder von 60 auf 50 Prozent gesenkt werden – eine Maßnahme, die 590 Millionen Euro einsparen, aber viele Patienten finanziell überfordern würde.

Das eigentliche Grundproblem des Gesundheitssystems wird jedoch kaum adressiert: die stagnierende Lohnentwicklung. Jedes Prozent allgemeiner Lohnerhöhung bringt den Krankenkassen etwa 20 bis 22 Milliarden Euro zusätzlich ein. Hätten die Löhne in den letzten drei Jahrzehnten kontinuierlich zugelegt, wäre das für 2025 prognostizierte Defizit von 15,3 Milliarden Euro leicht vermeidbar gewesen. Selbst das für 2030 erwartete Fehlbetrag von 40,4 Milliarden ließe sich durch eine dauerhafte, moderate Lohnsteigerung von zwei Prozent ausgleichen.

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