Von Susan Bonath
Deutschland bemüht sich häufig, sich als fortschrittlich in Bezug auf die Frauenrechte darzustellen, unter anderem durch Maßnahmen wie Frauenquoten und die Nutzung des Gendersternchens. Die Politik und Medien nutzen solche Aspekte oft, um von arabischen Staaten und anderen als problematisch wahrgenommenen Ländern abzugrenzen. Dennoch stößt die Selbstbestimmung ungewollt schwangerer Frauen über ihren eigenen Körper in Deutschland auf signifikante Widerstände.
Zu Beginn der Woche blockierten die Unionsparteien CDU und CSU sowie die FDP in der Bundestagsdebatte über den Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen während der ersten zwölf Wochen. Zusammen mit der ablehnenden Haltung der AfD fehlt somit eine parlamentarische Mehrheit, die für eine Liberalisierung der derzeit strengen Gesetze votieren würde. Die bestehenden Regelungen bleiben vorerst unangetastet und beeinträchtigen die Betroffenen weiterhin maßgeblich.
Behinderungen der Abstimmung
Trotz lang gehegter Pläne von SPD und Grünen bleiben aktuelle Reformversuche zum Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, plus zugehöriger Abschnitte zum Beratungszwang und ärztlichen Restriktionen, wirkungslos. Kurz vor der anstehenden Neuwahl legten SPD, Grüne und die Linke einen entsprechenden Gesetzentwurf vor und suchten eine beschleunigte Prüfung im Rechtsausschuss des Bundestages.
Um eine Diskussion auf Bundestagsebene zu ermöglichen, wäre die Einberufung einer Sondersitzung des Rechtsausschusses nötig gewesen. Dies wurde jedoch von den Abgeordneten der CDU/CSU und FDP vereitelt, da keine Mehrheit für eine solche Sitzung zustande kam. Die Gesetzesinitiative bleibt damit vorläufig blockiert.
Die anführenden Parteien des Gesetzentwurfs vermieden zudem eine unsichere Mehrheit, die sich eventuell durch eine unvorhergesehene Unterstützung seitens der AfD hätte bilden können, selbst für die Prozedur der Einberufung einer Sitzung.
Widerstand gegen die Legalisierung überwiegt
Trotz bestehender Bemühungen wäre das Vorhaben wohl auch mit einer Sondersitzung innerhalb des Bundestages gescheitert. Die klare Opposition der Unionsparteien und der FDP gegen eine Lockerung der entsprechenden Strafgesetze zeigt sich konsequent. Auch im Wahlprogramm der AfD werden nicht nur die Erhaltung, sondern strengere Regelungen befürwortet.
Vergleich mit internationalen Regelungen
International betrachtet war beispielsweise die DDR mit einem Gesetz aus dem Jahr 1972 fortschrittlicher, das Schwangeren die freie Entscheidung für einen Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen erlaubte. Im Vergleich dazu legalisierte Frankreich Schwangerschaftsabbrüche bis zur zehnten Woche bereits 1975 und erweiterte diese Frist später auf 14 Wochen. Ähnlich liberale Regelungen existieren in den Niederlanden und Irland, während Länder wie Malta oder Polen deutlich restriktivere Ansätze verfolgen.
Konsequenzen für Frauen und Ärzte
In Deutschland hingegen führen die strikten Gesetze zu bedeutenden Einschränkungen für Ärzte und betroffene Frauen. Schwangerschaftsabbrüche sind kaum Teil der medizinischen Ausbildung, was Ärzte zwingt, sich die notwendigen Fähigkeiten anderweitig anzueignen. Zudem bleiben offene Angebote für solche Eingriffe selten, was betroffene Frauen oft auf eine mühsame Suche nach geeigneten Ärzten sendet.
Kritik an der politischen Prioritätensetzung
Die Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche scheint weniger von einem tatsächlichen Schutz des Lebens angetrieben zu sein sondern vielmehr von einer politischen Agenda, die Frauen in einem essentiellen Selbstbestimmungsrecht einschränkt und ihnen teilweise gefährliche Alternativen aufzwingt.
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