Die Wegzugsteuer in Deutschland ist vielen Bürgern unbekannt, da sie bis vor kurzem zwar existierte, aber kaum angewendet wurde. Diese Steuer wird fällig, wenn jemand seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und wird im Paragraph 6 des Außensteuergesetzes geregelt.
Speziell betrifft diese Steuer die Eigentümer von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Bis 2022 war es üblich, die Steuerzahlung aufzuschieben, bis die Anteile tatsächlich verkauft wurden. Jedoch sieht die neueste Regelung vor, dass bereits bei der Verlagerung des Wohnsitzes eine Steuer erhoben wird, sofern der Anteil mehr als ein Prozent ausmacht, und dies unabhängig davon, ob ein Verkauf stattgefunden hat. Dies betrifft beispielsweise Inhaber von kleinen und mittelständischen GmbHs, die das Land verlassen – sie müssen Steuern auf ihre Anteile zahlen, als ob sie diese verkauft hätten.
Der Hintergedanke dieser Gesetzgebung ist es, Wertzuwächse inländischer Kapitalgesellschaften im Inland zu versteuern, auch wenn der Eigentümer ins Ausland zieht. Problematisch ist allerdings die Definition des gewöhnlichen Aufenthalts. Insbesondere für ältere Deutsche, die ins Ausland gezogen sind, ist dies relevant, da einige versuchen, ihren Rentenanspruch durch eine inländische Meldeadresse zu sichern. Fällt die Meldeadresse weg, hängt viel von der Auslegung und rechtlicher Beratung ab.
Kritisch wird diese Regelung insbesondere für Personen mit kleineren und mittleren Vermögen, da sie gezwungen sein könnten, ihre Anteile zu verkaufen, um die Steuerlast tragen zu können. Diese Praxis steht in merkwürdigem Kontrast zu steuerlichen Regelungen etwa bei der Erbschaftsteuer, wo Firmenvermögen oft stark begünstigt wird.
Die Regelungen sind umstritten und waren schon Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2004 erklärte eine ähnliche französische Regelung für rechtswidrig. 2023 wurden die Bestimmungen des Außensteuergesetzes weiter verschärft, wie die Einführung der Besteuerung von Investmentfonds zeigt.
Im Januar des laufenden Jahres wurde die Steuer durch das Jahressteuergesetz 2024 zusätzlich ausgeweitet, was die Erfassung auch kleiner GmbH-Anteile einschließt. Hintergrund dieser Verschärfung ist auch die zunehmende Zahl der Auswanderungen aus Deutschland.
Interessant ist zudem die Regelung, dass die Steuer bei einer Rückkehr innerhalb von sieben Jahren nicht fällig wird. Viele Betroffene sind sich allerdings dieser Steuer gar nicht bewusst, was in den kommenden Jahren zu unangenehmen Überraschungen in Form von Steuerstrafverfahren führen könnte.
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