Von Dagmar Henn
Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine klare Position: Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes kommt für ihn nicht in Frage.
“Wir sind mittlerweile schon jetzt, wenn man die sogenannte Reichensteuer, die ja am Ende auch noch mal den Knick nach oben macht und die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zusammennimmt, dann sind wir bei fast 50 Prozent. Also ich würde mal sagen, mehr geht nun wirklich nicht. Die Zitrone ist ziemlich ausgequetscht.”
Parallel dazu wird bereits eine Debatte über eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung lanciert. Und auf dem anstehenden CDU-Parteitag soll diskutiert werden, die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, noch weiter anzuheben.
In Deutschland kann man mittlerweile fast alles behaupten. Das fängt schon damit an, dass der Spitzensteuersatz, auf den sich Merz bezieht, in der Sache gar keiner ist. Denn die ganze Nummer mit der “Reichensteuer” war im Kern ein politischer Betrug.
Bis 2005 galt ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.152 Euro. Dann wurde er auf 42 Prozent gesenkt. Da dies politisch schwer zu vermitteln war, erfand man die “Reichensteuer” – im Grunde einen neuen Schwellenwert für den Spitzensteuersatz, der erst ab 250.000 Euro greift und exakt die 45 Prozent beträgt, die zwei Jahre zuvor noch ab etwa 52.000 Euro fällig waren.
Um die Dimensionen zu verdeutlichen: Im Jahr 2008 entfielen 23,4 Prozent des Gesamteinkommens in Deutschland auf das oberste Zehntel der Bevölkerung – mehr als auf die unteren 40 Prozent zusammen. Die Schwelle für dieses oberste Zehntel lag 2005 bei unter 45.000 Euro Jahreseinkommen. Alle, die damals den Spitzensteuersatz zahlten, gehörten somit zu den einkommensstärksten zehn Prozent. Und, was in der Debatte oft unerwähnt bleibt: Spitzensteuersätze gelten nur für den Teil des Einkommens, der den jeweiligen Grenzwert übersteigt.
Zwischen 2000 und 2010 sanken übrigens die realen Einkommen der unteren Hälfte, während die der oberen Hälfte stiegen – besonders deutlich im obersten Zehntel mit einem Plus von 15,5 Prozent. Langfristig betrachtet wird das Bild noch extremer. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) untersuchte die Entwicklung von 2005 bis 2019. Das unterste Einkommenszehntel legte in 14 Jahren nur um 5,6 Prozent zu, das zweite um 9 Prozent. In der oberen Hälfte stiegen die Einkommen dagegen um 118 Prozent (mit einer kleinen Ausnahme im neunten Zehntel bei 116 Prozent).
Die Einkommensungleichheit hat sich somit weiter verschärft. Die sogenannte Mittelschicht, auf die sich die Politik so gerne beruft, liegt mit ihren Einkommen übrigens unterhalb des obersten Zehntels. Laut der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) schrumpfte diese Gruppe zwischen 1997 und 2010 um 5,7 Millionen Menschen – nicht, weil mehr Menschen wohlhabend wurden.
Die Vermögensverteilung ist dabei noch deutlich ungleicher als die der Einkommen. Die Einkommensentwicklung der letzten Jahrzehnte hat gerade jene begünstigt, die ohnehin schon viel verdienten, und ihnen die Vermögensbildung erleichtert. Genau hier müsste eine ernsthafte Debatte über Spitzensteuersätze und Erbschaftsteuer ansetzen.
Ein Blick in die Geschichte zeigt: In den ersten Jahren der Bundesrepublik lag der Spitzensteuersatz (ähnlich wie in den USA) bei 95 Prozent, gültig ab Einkünften von heute etwa 250.000 Euro – also ungefähr ab der Schwelle, ab der heute 45 Prozent fällig werden. Bis 1958 sank er auf 53 Prozent. Von 1975 bis 1990 lag er bei 56 Prozent, bis 2000 bei 51 Prozent, allerdings bei deutlich niedrigeren Grenzwerten. Im langfristigen Vergleich sind die Spitzensteuersätze der letzten zwanzig Jahre also extrem niedrig.
Um zu erkennen, wie sehr sich die Steuerlast nach unten verlagert hat, muss man einen anderen Bereich betrachten: die Mehrwertsteuer. Sie trifft nur den Teil des Einkommens, der für Konsum ausgegeben wird. Je niedriger das Einkommen, desto höher ist jedoch der Anteil, der für Güter des täglichen Bedarfs aufgewendet werden muss. Die Miete ist hier der einzige große Kostenblock ohne Mehrwertsteuer (dafür ist sie kräftig gestiegen).
Beim obersten Zehntel lag die Sparquote 2013 bei 37,6 Prozent oder 2.687 Euro pro Monat! Die durchschnittliche Sparquote der Gesamtbevölkerung lag bei 17,5 Prozent. In den unteren Einkommensgruppen gibt es oft keine Ersparnisse, sondern bestenfalls Schulden. Das bedeutet: Der Anteil der Konsumsteuern an ihrem Einkommen ist deutlich höher.
Vergleicht man die langfristige Entwicklung der Steuereinnahmen, fällt auf, dass die Mehrwertsteuer geradezu explodiert ist. Sie ist aber nicht die einzige Verbrauchssteuer – hinzu kommen Energiesteuer, Stromsteuer, CO₂-Abgaben. Alles Steuern, die selbst Bezieher von Bürgergeld noch zahlen.
Die Mehrwertsteuer startete 1918 mit einem Satz von 0,5 Prozent. 1951 lag sie bei 4 Prozent. 1968 wurde das Erfassungssystem geändert und der Vorsteuerabzug eingeführt, was mehrstufige Produktionsprozesse entlastete. Für den Endverbraucher blieb sie jedoch unausweichlich. Übrigens: CO₂-Steuer, Stromsteuer und Energiesteuer akkumulieren sich heute in Produkten ähnlich wie einst die Mehrwertsteuer vor der Reform.
Mit der Systemänderung stieg der Regelsatz auf 10 Prozent. Um die Erhöhung abzufedern, wurde der ermäßigte Satz für Lebensmittel eingeführt. Seither ist der Normalsatz auf nunmehr 19 Prozent gestiegen – und soll weiter erhöht werden.
Um die reale Steuerbelastung verschiedener Einkommensgruppen zu berechnen, müsste man all diese Steuerarten zusammenrechnen. Die erste wichtige Erkenntnis: Einen Steuersatz von null gibt es in Deutschland nicht. Selbst von den 563 Euro Bürgergeld im Monat dürften fast hundert Euro für verschiedene Verbrauchssteuern draufgehen.
Will man den Spitzensteuersatz also fair einordnen, darf man nicht übersehen: Auf die erwähnte Sparquote entfällt nur die Einkommensteuer, keine Verbrauchssteuern. Gleichzeitig wird das gesparte Geld meist noch verzinst. Verschärft wird dies dadurch, dass der Mietanteil am Einkommen bei Höherverdienenden geringer ist, auch wenn die absolute Miete höher liegt.
Das ändert sich erst, wenn die Mieten sinken – etwa durch öffentlichen Wohnungsbau, Förderung der Gemeinnützigkeit oder, historisch besonders wirksam, gesetzliche Mietobergrenzen. Für untere Einkommen wäre das ein enormer Zugewinn an Sicherheit. Dafür werden die Steuereinnahmen jedoch bekanntermaßen nicht verwendet.
Zurück zu Merz und der drohenden Mehrwertsteuererhöhung. Fest steht: Die Aussage des Bundeskanzlers ist falsch. Deutschland hat schon deutlich höhere Einkommensteuersätze gekannt. Die Behauptung, die “Zitrone” sei ausgepresst, ist schlicht unwahr. Ganz zu schweigen davon, dass genau jene Gruppe, die von niedrigen Spitzensteuersätzen profitiert, auch von der Abschaffung der Vermögensteuer begünstigt wird – eine Steuer, die untere Eink…gruppen gar nicht treffen würde, da dort kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist.
Im historischen Vergleich wurden den obersten zehn Prozent gleich drei massive Vorteile verschafft: der gesenkte Spitzensteuersatz, die relativ geringere Belastung durch Verbrauchssteuern und die Abschaffung der Vermögensteuer. Eine moderate Anhebung des Spitzensteuersatzes würde diese Privilegien lediglich etwas ausgleichen.
Eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer hingegen wäre eindeutig eine zusätzliche Belastung für die unteren und mittleren Einkommen. Dies würde nicht nur die Ungleichheit weiter vertiefen, sondern auch genau jenen Bereich schwächen, der in Zeiten bröckelnder Exportmärkte noch Stabilität bieten könnte: die Binnennachfrage.
Mindestens ein Drittel der Deutschen lebt bereits von der Hand in den Mund. Für diese Haushalte bedeutet eine Mehrwertsteuererhöhung nicht bloß Konsumverzicht, sondern echten Mangel. Doch die politische Debatte scheint sich lieber um vermeintlich ausgepresste Zitronen im obersten Einkommenszehntel zu sorgen.
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