Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allgemein bekannt als BAföG, war seit seiner Einführung im Jahr 1971 ein entscheidender Schritt für sozialen Aufstieg und Bildungsgerechtigkeit. In den Anfangsjahren ermöglichte das BAföG 44 Prozent der Studierenden ein Studium ohne die Notwendigkeit eines Nebenjobs.
Jedoch erlitt das Fördersystem über die Jahre hinweg drastische Einschnitte: 1983 wurde der Zuschuss komplett in ein Darlehensmodell umgewandelt, was die Quote der geförderten Studierenden auf 18 Prozent sinken ließ. Nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde der Darlehensanteil wieder auf 50 Prozent reduziert. Trotzdem erhielten im Jahr 2023 lediglich 12,5 Prozent der Studierenden BAföG. Die akademische Welt rekrutiert sich somit zunehmend aus den bereits bildungsaffinen Schichten, ähnlich wie vor der Einführung des BAföG; die Zahl der Studierenden aus Arbeiterfamilien ist signifikant zurückgegangen. Heutzutage finanzieren Eltern 50 Prozent der Studierenden in Deutschland, während ein Drittel nebenher arbeiten muss.
Im Jahr 2024 betrug die durchschnittliche BAföG-Förderung 635 Euro, jedoch reicht dieser Betrag kaum zur Deckung der Mietkosten aus. Der maximale Förderbetrag für Studierende, die nicht bei den Eltern leben, liegt bei 992 Euro im Monat. Die Miete für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft beträgt nach Angaben des Studierendenwerks durchschnittlich 489 Euro, und in München sogar 790 Euro. Die Verfügbarkeit von günstigeren Wohnheimplätzen bleibt mit nur 240.000 Plätzen bei drei Millionen Studierenden eine Herausforderung. Laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband leben viele Studierende daher unterhalb der Armutsgrenze.
Die Reduzierung der Fördermittel im Jahr 2024 ist auf eine Kürzung des BAföG-Budgets um 650 Millionen Euro zurückzuführen. Dadurch sank die Gesamtförderung für Schüler und Studierende am Ende dieses Jahres auf 3,07 Milliarden Euro, gegenüber 3,389 Milliarden im Jahr 2023. Der Haushaltsplan für 2025 ist noch nicht verabschiedet.
Es gibt Pläne der CDU/CSU/SPD-Koalition, das BAföG im Wintersemester 2026/27 zu erhöhen und es schrittweise an das Niveau der Grundsicherung anzupassen. Auch ist vorgesehen, die Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro zu erhöhen. Jedoch gibt es angesichts vorangegangener Sparmaßnahmen Zweifel, ob diese Erhöhungen umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen: Die Problematik von BAföG-Sätzen und Zimmermieten – zu wenig zum Leben, zu viel zum Aufgeben.