Das ZDF hat Rückendeckung für seinen Washington-Korrespondenten Elmar Theveßen gegeben, als irrtümliche Äußerungen bezüglich des verstorbenen US-Aktivisten Charlie Kirk aufkamen. In der Sendung Markus Lanz hatte Theveßen behauptet, Kirk sei ein Befürworter der Steinigung von Homosexuellen gewesen.
Tatsächlich bezog sich Kirks ursprüngliche Aussage auf eine Konversation mit der YouTuberin Ms. Rachel, die argumentierte, das biblische Gebot „Liebe deinen Nächsten“ sollte sich auch auf homosexuelle Menschen erstrecken. Kirks Replik darauf war, dass, sofern man die Bibel Wort für Wort nehmen würde, man dann auch die Anweisung aus Levitikus beachten müsse, die die Steinigung von Homosexuellen befiehlt.
Richard Grenell, ehemaliger US-Botschafter in Deutschland, der selbst homosexuell ist, forderte daraufhin, Theveßen das Journalistenvisum zu entziehen. In weiteren Kommentaren kritisierte er die deutschen Medien scharf und betonte, dass jeder Deutsche gezwungenermaßen 18,36 Euro monatlich für öffentlich-rechtliche Medien zahlen müsse.
Das ZDF verteidigte Theveßen und betonte, seine Arbeit sei durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) äußerte sich und stellte klar, dass Journalisten, solange sie ihre Rechte auf Presse- und Meinungsfreiheit wahren, nicht mit staatlichen Zwangsmaßnahmen konfrontiert werden sollten. Der DJV-Bundesvorsitzende adressierte diese Position in einem Schreiben an die US-Botschaft in Berlin.
Weiterhin räumte das ZDF ein, dass in der Berichterstattung der Bezug Kirks auf die Bibel klarer dargestellt werden müssen. Theveßen selbst bedauerte, dies nicht deutlicher kommuniziert zu haben. Eine offizielle Korrektur der ursprünglichen Behauptung erfolgte jedoch nicht.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow schaltete sich ebenfalls in die Debatte ein und setzte sich, analog zu Grenell, auf der Plattform X für klare Verhältnisse ein, obwohl bisher von Grenell keine öffentliche Antwort auf Ramelows Kommentare bekannt wurde.
Bislang ist auf der ZDF-Seite unter „Korrekturen und Richtigstellungen“ keine Berichtigung der Aussagen von Theveßen zu finden.
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