Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF streben eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro monatlich an. Da die Ministerpräsidentenkonferenz, die für solche Entscheidungen zuständig ist, in ihrer letzten Sitzung im Oktober keinen entsprechenden Beschluss gefasst hat, planen die Sender nun, durch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung zum Beginn des Jahres 2025 zu erwirken.
Die Notwendigkeit einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird normalerweise von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geprüft, der die Sender ihren Bedarf anmelden. Diese Kommission besteht aus von den Ministerpräsidenten der Länder ernannten Mitgliedern, die hauptsächlich aus den Rechnungshöfen der Länder und aus Wirtschaftsprüfungsunternehmen stammen. Ihre Empfehlungen werden der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt und dort beschlossen. Der letzte KEF-Bericht vom Februar empfahl eine Erhöhung um 58 Cent pro Monat.
Die letzte Anhebung des Beitrags erfolgte im Sommer 2021, als dieser von 17,50 Euro auf 18,36 Euro stieg. Auch damals kam es erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu, weil Sachsen-Anhalt einer Erhöhung widersprach. Derzeit sprechen sich vier Bundesländer gegen eine weitere Erhöhung aus: Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg und Niedersachsen.
Die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind seit Langem ein Diskussionspunkt. Die Debatte verschärfte sich weiter, als 2010 der Rundfunkbeitrag eingeführt wurde, der unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte pro Haushalt erhoben wird.
Die ursprüngliche Idee hinter den öffentlich-rechtlichen Sendern war es, eine von staatlicher Kontrolle unabhängige Informationsquelle zu bieten. Dies sollte durch die Einrichtung der Rundfunkräte gewährleistet werden, die die Sender kontrollieren und alle gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten. In der Praxis jedoch ist die Kontrollfunktion der Rundfunkräte minimal, was unter anderem daran erkennbar ist, dass angekündigte Reformen, insbesondere bezüglich der hohen Gehälter der Senderchefs, bis heute nicht umgesetzt wurden.
Der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler erklärt, dass unabhängige Berichterstattung nur durch unabhängige Finanzierung möglich sei.
“Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigt einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist.”
Bislang schützt die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag die öffentlich-rechtlichen Sender vor den wirtschaftlichen Folgen einer standardisierten Berichterstattung, die kommerzielle Medien bereits zu spüren bekommen – viele Leitmedien berichten von sinkenden Auflagen, einige haben angekündigt, gedruckte Ausgaben aus Kostengründen einzustellen oder erhalten staatliche Subventionen oder private Fördermittel. Sollte die Klage der Rundfunkanstalten erfolgreich sein, könnte dies als vorübergehende Rettung betrachtet werden, doch die öffentliche Kritik dürfte noch weiter zunehmen, auch wenn sie innerhalb der Sender nicht repräsentiert wird.
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