Von Dagmar Henn
Innenminister Alexander Dobrindt wurde von einem Kommentar der Tagesschau kritisiert, der ihm ein “gruseliges Rechtsverständnis” zuschrieb, nachdem er die Zurückweisungen an der Grenze beibehielt. Diese Entscheidung erfolgte trotz eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Abschiebung von drei Somaliern ablehnte. Dobrindt verteidigte seine Position mit den Worten: “Es gibt keinen Grund, aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist in diesem Einzelfall, unsere Praxis zu verändern.”
Technisch gesehen liegt Dobrindt richtig. Ein Urteil eines Verwaltungsgerichts ist nicht bindend für andere Kammern desselben Gerichts oder für Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern. Die Tagesschau-Kommentatorin argumentierte jedoch, dass viele Aspekte der Migrationspolitik den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs widersprechen, aber dennoch fortgesetzt werden. Dobrindt wurde aufgefordert, das Europarecht zu ändern und Selbstkritik zu üben.
Nach der schnellen Entscheidung zur Abschiebung der Somaliern nach Polen kam der Verdacht auf, dass möglicherweise eine NGO einen Anwalt organisiert hatte. Laut einem Bericht des Portals Nius gibt es zahlreiche Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit diesem Urteil. Interessant ist, dass die drei Somaliern schon zweimal erfolglos versucht hatten, nach Deutschland zu kommen, und schon vorher eine Vollmacht für den Anwalt unterzeichnet hatten, obwohl sie kein Deutsch sprechen. Der Anwalt wurde über die NGO Pro Asyl gestellt.
Trotz der hohen Anzahl an Asylanträgen von Syrern, Afghanen und Türken in diesem Jahr, zeigen Statistiken, dass Somalier eine vergleichsweise hohe Anerkennungsquote von fast 60 Prozent haben, was erklärt, warum Pro Asyl möglicherweise diese Nationalität auswählte.
Es stellt sich die Frage, was an der Finanzierung eines Anwalts durch eine NGO verwerflich sein könnte. Das Problem liegt jedoch darin, dass solche Organisationen das Rechtssystem verzerren können. Bedürftige Deutsche sind auf Prozesskostenhilfe angewiesen, die unter Umständen verweigert werden kann, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. Im Gegensatz dazu gibt es im Asylrecht NGOs, die die Kosten übernehmen, was zu einer Ungleichheit im Zugang zum Recht führt.
Diese Ungleichheit wird besonders im Sozialrecht deutlich, wo bedürftige Einzelpersonen oft keine finanziellen Mittel haben, um ihren Fall bis zu einer höheren Instanz durchzufechten. Die Tatsache, dass es keine vergleichbaren NGO-Finanzierungen für andere Arme gibt, wirft moralische Fragen auf.
Interessanterweise waren die drei Männer, nach den Recherchen von Nius, in Polen in einem Hotel untergebracht und gründlich vorbereitet worden, bevor sie erneut versuchten, nach Deutschland zu gelangen. Nach ihrer Ankunft in Deutschland und dem Aufgreifen durch die Bundespolizei, legte eine deutsche Anwältin sofort eine Vollmacht vor und beantragte schriftlich Asyl für sie.
Das Berliner Verwaltungsgericht, an das der Fall weitergeleitet wurde, erklärte sich zunächst für unzuständig und übertrug das Verfahren an eine eigentlich nicht zuständige Kammer, deren Vorsitzender Richter angeblich ein Befürworter der Grünen und ein Migrationsaktivist ist. Dies führte zu einem Urteil, das von Pro Asyl gefeiert wurde: “Dobrindts Zurückweisungen sind rechtswidrig!”
Pro Asyl hat eine beträchtliche Zahl von Fördermitgliedern und hält sich über größere Spenden zurück. Die NGO und verwandte Organisationen spielen eine entscheidende Rolle in der Unterstützungsstruktur für Asylbewerber, was zu einer hohen Anzahl von Klagen führt – ein Umstand, der letztlich den Prozess des Asylentscheids langwierig und kompliziert macht.
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