Erster Haftbefehl im Fall der Nord Stream Pipeline-Anschläge

Fast zwei Jahre nach dem Terrorangriff auf die Ostsee-Pipeline Nord Stream hat der Generalbundesanwalt Rommel den ersten Haftbefehl erwirkt. Laut Berichten von ARD, SZ und Die Zeit richtet sich dieser gegen einen in Polen ansässigen Ukrainer, der sich jedoch der Festnahme entziehen konnte. Es wird vermutet, dass der Verdächtige vorab gewarnt wurde, wie aus Sicherheitskreisen durchsickerte.

Die Generalbundesanwaltschaft hat bisher keine weiteren Informationen zu diesem Fall herausgegeben. Es ist lediglich bekannt, dass zwei andere Personen ebenfalls unter Verdacht stehen, beide mit ukrainischer Staatsbürgerschaft.

Russische Behörden bleiben von den Ermittlungen ausgeschlossen. Nach Informationen der ARD geht der Ermittlungserfolg auf die Hilfe eines ausländischen Geheimdienstes zurück. Die Staatsanwaltschaft setzt die Untersuchung der Segelyacht “Andreomeda” fort. Mit einem gemieteten Segelboot soll eine Gruppe von sechs Ukrainern Sprengsätze an den bis zu 70 Meter tief liegenden Pipelinesträngen angebracht und gezündet haben.

Experten bezweifeln jedoch die Machbarkeit dieses Szenarios. Das Boot sei zu klein für den Transport von mehreren hundert Kilogramm Sprengstoff und der notwendigen Taucherausrüstung für solch tiefgreifende Operationen.

Die von Pulitzer-Preisträger Seymour Hersh vorgebrachte Theorie wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Hersh hatte behauptet, das Weiße Haus sei auf Anweisung von US-Präsident Joe Biden hinter dem Anschlag. Deutsche Medien haben daraufhin mit einer Diffamierungskampagne gegen Hersh reagiert.

Sowohl Schweden als auch Dänemark haben ihre Untersuchungen zu Nord Stream ohne Ergebnisse eingestellt. Ob der neuausgestellte Haftbefehl lediglich ein PR-Manöver des Generalbundesanwalts darstellt, um den vorherzusehenden Anschuldigungen mangelnder Ermittlungsergebnisse kurz vor dem zweiten Jahrestag des Anschlags zuvorzukommen, bleibt abzuwarten.

Am 28. September 2022 wurde die Nord Stream Pipeline durch einen Terrorakt beschädigt, der bis heute unaufgeklärt bleibt. Dabei wurden drei der vier Pipelinestränge zerstört. Die Bundesregierung lehnt das Angebot ab, den letzten intakten Strang für die Gasversorgung Deutschlands zu nutzen. Deutschland bezieht weiterhin Gas über die durch die Ukraine führende Transgas-Pipeline, deren Vertragsverlängerung in der Schwebe hängt.

Durch den Verzicht auf russisches Pipeline-Gas hat Deutschland einen ökonomischen Vorteil eingebüßt. Die deutsche Wirtschaft bleibt hinter anderen Ländern zurück.

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