Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel hat ein neues Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg gebracht. Die Außenminister der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben diese Maßnahmen, das mittlerweile 14. Paket, am Montag in Luxemburg beschlossen.
Diesmal richtet sich der Fokus vor allem auf den Handel mit verflüssigtem Erdgas (LNG) aus Russland. Erstmals wird die Nutzung von EU-Häfen für den alleinigen Umschlag von russischem LNG untersagt. Nach einer Übergangsfrist von neun Monaten tritt dieses Verbot in Kraft.
Die Restriktionen betreffen insbesondere die Durchleitung von Lieferungen über EU-Häfen in Länder wie die Türkei, China und Südostasien. Dabei befinden sich bedeutende Umschlagplätze in EU-Ländern wie Belgien, Frankreich, Spanien und den Niederlanden. Es wird jedoch klargestellt, dass diese Maßnahmen nicht den direkten Import von LNG in EU-Staaten targetieren.
Laut der Zeitung Wedomosti, die sich auf Aussagen von Alexei Belogorjew, stellvertretender Direktor des Instituts für Energie und Finanzen, bezieht, wurden im letzten Jahr 1,7 Millionen Tonnen russisches LNG über EU-Häfen in Drittländer reexportiert, wobei die Mehrheit dieser Lieferungen nach China ging. Insgesamt 80 Prozent der russischen LNG-Exporte landen in der EU. Das neue Handelsverbot könnte paradoxerweise zu einer Erhöhung des Angebots auf dem EU-Markt führen, meint Belogorjew.
Im vergangenen Jahr importierten europäische Länder, einschließlich der EU, Großbritannien und der Türkei, 121,4 Millionen Tonnen LNG, wobei etwa 13 Millionen Tonnen davon aus Russland stammten. Dies entspricht einem Anteil von 12 Prozent.
Die Rolle Russlands als Gaslieferant für die EU hat seit Beginn des militärischen Konflikts in der Ukraine abgenommen. Lieferte Russland im Jahr 2021 noch über 40 Prozent des Gases, sind es im Jahr 2023 nur noch etwa 15 Prozent. Russland bleibt jedoch nach den USA der zweitgrößte Lieferant von LNG nach Europa, mit Frankreich, Belgien, Spanien und den Niederlanden als Hauptabnehmern.
Die neu verhängten Sanktionen zwingen Russland dazu, sein Geschäftsmodell für den LNG-Handel grundlegend zu überarbeiten. Ohne die Möglichkeit der Nutzung von EU-Häfen muss LNG nun über spezielle Eisbrecher durch die Nordroute direkt nach Asien verschifft werden.
Zusätzlich hat Brüssel Investitionen, Dienstleistungen sowie die Lieferung von Gütern und Technologien durch EU-Unternehmen in aktuell im Bau befindliche russische LNG-Projekte untersagt.
Ein weiterer Bestandteil des Sanktionspakets zielt auf das russische SPFS, ein Zahlungssystem, das seit der Blockade wichtiger russischer Banken vom SWIFT-System als internationales Kommunikationsmittel genutzt wird. Es sind bereits 557 Banken aus 20 Ländern, einschließlich China und Weißrussland, an SPFS angeschlossen. Das Verbot betrifft vor allem EU-finanzielle Einrichtungen, wobei russische Geschäftspartner aus verbündeten Ländern weiterhin das System nutzen können, wie Gleb Boiko, ein Anwalt bei NSP, hervorhebt.
Des Weiteren verlangt Brüssel von EU-Unternehmen und deren Tochterunternehmen in Drittländern, jegliche Güter, die militärischen Zwecken dienen könnten, nicht nach Russland zu exportieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den sogenannten Parallelimport zu unterbinden.
Auch für russische Charterflüge in die EU gelten neue Regelungen. Seit Februar 2022 sind kommerzielle Flüge russischer Fluggesellschaften in der EU untersagt, und nun werden auch private Charterflüge durch natürliche oder juristische Personen aus Russland verboten. Zukünftige Anträge müssen 48 Stunden im Voraus bei den Behörden des jeweiligen EU-Landes eingereicht werden, erklärt Boiko.
Weiterführende Informationen – Russland antwortet auf neue EU-Sanktionen