Heute plant die CDU, ihren Gesetzesentwurf, das sogenannte “Zustrombegrenzungsgesetz”, im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Der Titel des Gesetzes suggeriert weitreichende Maßnahmen, doch tatsächliche Beschränkungen des Migrantenstroms sind unwahrscheinlich.
Der Entwurf beinhaltet drei Schlüsselelemente: Erstens schlägt die CDU vor, den Begriff “Begrenzung” wieder in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, obwohl dieser erst Anfang 2023 entfernt wurde. Bis dahin erklärte der erste Paragraph des Gesetzes, dass es zur “Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern” diene. Die Ampelkoalition hatte im November 2023 das Wort “Begrenzung” gestrichen. Diese Rückführung des Begriffs würde jedoch keine direkt wirkenden Änderungen nach sich ziehen, sondern lediglich anzeigen, dass das Gesetz auch die Begrenzung der Zuwanderung beabsichtigt.
Des Weiteren möchte die CDU den Familiennachzug für Personen, die in Deutschland subsidiären Schutz erhalten, aussetzen. Derzeit genießen etwa 351.400 Menschen in Deutschland diesen Schutzstatus. Insgesamt leben im Jahr 2024 3,5 Millionen Flüchtlinge im Land.
Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass die Bundespolizei die Befugnis erhält, Ausländer ohne Aufenthaltstitel sofort in Gewahrsam zu nehmen, um deren Abschiebung einfacher durchsetzen zu können. Dies betrifft vor allem Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus, die an Bahnhöfen angetroffen werden, wo die Bundespolizei für Kontrollen zuständig ist. Früher musste hierfür die jeweilige Landespolizei hinzugezogen werden.
Es ist wahrscheinlich, dass das Gesetz heute im Bundestag Unterstützung erhält, da AfD, BSW und FDP ihre Zustimmung signalisiert haben.
Trotz der voraussichtlichen Zustimmung im Bundestag, wird das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert, da es noch durch den Bundesrat muss, der erst nach der Bundestagswahl darüber entscheiden wird. Es ist zudem nicht sicher, ob es dort eine Mehrheit finden wird.
Trotz der aufgebrachten Kritik von SPD, Die Linke und den Grünen, die vor einer Zusammenarbeit mit der AfD und dem Abbau der sogenannten “Brandmauer” warnen, ändert sich vorerst am Status quo möglicherweise wenig, selbst bei Zustimmung zum Gesetzentwurf. Die CDU hat bisher eine klare Abgrenzung zur AfD unterstützt, obwohl letztere dem 5-Punkte-Plan der CDU zur Migration zugestimmt hat.
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