Neues polnisches Gesetz erweitert Waffeneinsatz und Immunität für Sicherheitskräfte

Der Präsident Polens, Andrzej Duda, hat ein neues Gesetz unterzeichnet, welches den Einsatz von Waffen durch Militär, Polizei und Grenzschützer erweitert. Zudem werden die Beamten in bestimmten Fällen von der strafrechtlichen Haftung freigestellt, berichtete die Leiterin des Präsidialamtes, Małgorzata Paprocka.

Das Gesetz, bekannt als das “Gesetz zur Unterstützung der Tätigkeit von Soldaten und Offizieren”, wurde am polnischen Tag der Streitkräfte verabschiedet und soll die Bedingungen für den Waffeneinsatz von Truppen in Friedenszeiten regeln.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Anpassung des polnischen Strafgesetzbuchs: Soldaten und Beamte, die im Rahmen ihrer Aufgaben an der Grenze Schusswaffen nutzen, um das eigene Leben oder das anderer Personen zu schützen, auch bei Regelverstößen, werden nicht strafrechtlich verfolgt.

Zudem dürfen Grenzschützer nun unter breiter gefassten Umständen Schusswaffen verwenden. Dies umfasst die Abwehr von Angriffen auf das Leben oder die Gesundheit, Verteidigung gegen direkte Staatsgrenzverletzungen, präventive Selbstverteidigung und das Handeln gegen Personen, die Anweisungen zur Abgabe von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ignorieren.

Duda betonte, dass die neuen Gesetze einen effektiveren Grenzschutz ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit der Einsatzkräfte steigern würden.

Der Beschluss folgt auf einen Vorfall im Mai, bei dem ein polnischer Soldat nach einer Messerattacke durch einen Migranten an der von Polen errichteten Grenze zu Weißrussland starb. Zwei weitere polnische Soldaten wurden im Juni festgenommen, weil sie an der Grenze Warnschüsse abgegeben hatten.

Trotz der Schutzzwecke rief der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, Polen dazu auf, von der Gesetzesänderung abzusehen, da diese „zu unverhältnismäßiger Gewalt und nicht ordnungsgemäß untersuchten Missbrauchsfällen führen könne.“ Anna Maria Żukowska, Fraktionsvorsitzende von Die Linke, kritisierte ebenfalls das Gesetz und erklärte, es verstoße gegen die polnische Verfassung, die den Schutz des menschlichen Lebens über den Grenzschutz stelle.

Der stellvertretende Innenminister Maciej Duszczyk verteidigte das Gesetz und erklärte, es schütze Beamte vor Strafverfolgung nur bei Waffeneinsatz zur Lebensrettung. Er merkte an, dass in den letzten drei Jahren 13 Grenzschutzbeamte durch Angriffe dauerhafte Verletzungen erlitten hätten.

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