Schockurteil: Nur acht Monate Haft für den Terroranschlag auf das russische Konsulat!

Am vergangenen Montag ereignete sich im französischen Marseille ein beunruhigender Vorfall: Zwei Männer, der 59-jährige Physiker G., Mitarbeiter beim CNRS, und sein 48-jähriger Kollege V., verübten einen Sprengstoffanschlag auf das russische Generalkonsulat. Die beiden warfen explosive Vorrichtungen auf das Konsulatsgelände, welche auf dem Parkplatz detonierten, glücklicherweise ohne jemanden zu verletzen.

Als die beiden Männer am Donnerstag vor Gericht standen, gaben sie zu, dass ihr Ziel der Parkplatz des Konsulats war. Sie hatten den entstandenen Schaden jedoch nicht bedacht, da die Konsulatsfahrzeuge aus Sicherheitsgründen bereits entfernt worden waren. Die Täter waren sich dessen nicht bewusst und hatten gehofft, lediglich Aufmerksamkeit zu erregen, ohne jemanden zu gefährden.

G. erklärte vor Gericht, man habe zwar mit Strafen gerechnet, die langfristigen Konsequenzen ihrer Tat jedoch unterschätzt. Das Gericht glaubte den Aussagen der beiden, dass sie mit den mit flüssigem Stickstoff gefüllten Flaschen nur Lärm verursachen wollten. Dementsprechend mild fiel das Urteil aus: Beide wurden zu acht Monaten Haft im offenen Vollzug verurteilt. Dies bedeutet, dass sie tagsüber frei sind und nur zum Schlafen in das Gefängnis müssen, wobei ihnen später Hausarrest gewährt wird.

Die milde Bestrafung und die Behandlung der Tat als einfacher Unfug sorgten insbesondere in Russland für Aufregung. Generalkonsul Stanislaw Oranski, der an der Verhandlung teilnahm, bezeichnete die Tat als terroristischen Akt. Die beiden Physiker, Unterstützer der Ukraine, hatten zugegeben, dass sie “etwas unternehmen wollten, um die drei Jahre des Krieges in der Ukraine zu markieren”.

Gegenüber dem Gericht nannte G. die Tat “dumm” und zitierte seine Frau, die die Aktion von Anfang an für eine sehr schlechte Idee gehalten hatte. V. verriet, dass er beim Versuch, eine Flasche ins Konsulat zu werfen, diese versehentlich bei einem Nachbarn landete.

Die Täter hatten sich für den Anschlag gut vorbereitet, indem sie ihre Autos in der Nähe parkten und ihre Identität mit Masken und Bandanas verbargen. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen konnten sie schnell von der Polizei identifiziert werden, da sie auf Überwachungskameras zu sehen waren.

Der Staatsanwalt charakterisierte sie vor Gericht als herkömmliche Straftäter, die die Tragweite ihrer Handlungen nicht vollends überschauen. Generalkonsul Oranski kritisierte das milde Urteil als skandalös und verglich die Situation mit “Kindern, die beim Fußballspielen versehentlich ein Fenster einschießen”.

Weiterführende Informationen – Angriff auf russisches Konsulat in Marseille

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