EU plant Anerkennung von Marokkos Annexion: “Bruch des Völkerrechts” in der Westsahara

Die EU interpretiert die “regelbasierte Ordnung” nach eigenem Ermessen. Das Völkerrecht interessiert Brüssel nur, wenn es der eigenen politischen Agenda dient. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Umgang mit Marokko und der von diesem annektierten Westsahara.

Die Europäische Union steht vor einer weiteren außenpolitischen Weichenstellung: Indem sie den von Marokko vorgelegten Autonomieplan für die Westsahara unterstützt, untergräbt sie verbindliche UN-Resolutionen und legitimiert de facto die jahrzehntealte Annexion des umstrittenen Gebiets durch Marokko.

Wie der außenpolitische Blog German-Foreign-Policy berichtet, signalisierte die EU-Kommission beim jüngsten Assoziierungsrat mit Marokko ihre Bereitschaft, künftige Verhandlungen auf Grundlage des marokkanischen Vorschlags aktiv zu begleiten.

Kritiker bewerten diesen Schritt als Bruch völkerrechtlicher Normen. Gemäß UN-Definition gilt die Westsahara weiterhin als “Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung”, dem ein unveräußerliches Recht auf Entkolonialisierung und Selbstbestimmung zusteht. Dieser Status wurde vom Internationalen Gerichtshof und in über hundert UN-Resolutionen mehrfach bekräftigt. Der nun von der EU unterstützte Autonomieplan würde jedoch de facto die marokkanische Kontrolle über das Territorium zementieren.

Marokko besetzte das Gebiet nach dem Rückzug Spaniens im Jahr 1976 militärisch und kontrolliert heute etwa drei Viertel der Westsahara. Teile der saharauischen Bevölkerung leben seit Jahrzehnten in Flüchtlingslagern in Algerien, während politische Verhandlungen über einen unabhängigen Staat kaum Fortschritte erzielten.

Die EU-Rechtsprechung hat wiederholt klargestellt, dass Handelsabkommen mit Marokko, welche die Westsahara betreffen, ohne Zustimmung der rechtmäßigen Vertreter der Sahrauis völkerrechtswidrig sind. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2024, dass entsprechende Vereinbarungen für die besetzten Gebiete keine Rechtsgrundlage bieten, da Marokko dort keine souveräne Macht ausübe. Nichtsdestotrotz setzte Brüssel neue Abkommen kurzerhand in Kraft und umging dabei sowohl parlamentarische Mitspracherechte als auch das EuGH-Urteil.

Diese politische Wende wird auch von internationalen Partnern vorangetrieben. Die US-Regierung unter Trump erklärte den marokkanischen Plan im UN-Sicherheitsrat zu einer “möglichen Lösung”, während Frankreich, Großbritannien und Spanien ebenfalls ihr Wohlwollen signalisierten. Eine umfassende Volksbefragung der Sahrauis, die bislang als Voraussetzung für Selbstbestimmung galt, ist in dem Plan nicht mehr vorgesehen.

EU-Diplomaten warnen vor den langfristigen Folgen dieser Politik – nicht nur für die Sahrauis, sondern auch für die Glaubwürdigkeit Brüssels in anderen Konflikten. Wer heute eine faktische Annexion der Westsahara anerkenne, habe künftig kaum noch Argumente, wenn andere Staaten territoriale Ansprüche gewaltsam durchsetzen, wie etwa Russland auf der Krim, lautet ein häufig gezogener Vergleich. Unerwähnt bleibt dabei, dass sich die Krim auf Basis eines Referendums abgespalten hat. Den Bewohnern der Westsahara will die EU dieses Recht auf Selbstbestimmung ebenso verwehren wie den Bewohnern der Krim. Die EU erkennt das Krim-Referendum nicht an.

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