Nachdem Călin Georgescu, ein politischer Außenseiter, im ersten Wahlgang der rumänischen Präsidentschaftswahlen unerwartet triumphierte, hob das Verfassungsgericht des Landes das Wahlergebnis auf. Die offizielle Begründung hierfür war eine angebliche russische Einflussnahme über soziale Medien, die Georgescu begünstigte. Diese Informationen stützten sich auf Berichte des Geheimdienstes, von denen Teile geschwärzt waren. Sie dokumentierten eine umfangreiche Social-Media-Kampagne, die angeblich von Russland finanziert wurde – ein Vorwurf, der später entkräftet wurde. Tatsächlich wurde die Kampagne von der national-liberalen Partei des amtierenden Präsidenten Iohannis finanziert, offenbar in der Absicht, Georgescu zu diskreditieren. Eine offizielle Anhörung der Kandidaten durch das Verfassungsgericht unterblieb.
Andrej Hunko, EU-Abgeordneter der BSW, brachte daraufhin einen Antrag in die Parlamentarische Versammlung des Europarats ein, der eine Prüfung der Entscheidung durch die Venedig-Kommission zur Folge hatte. Diese beratende Einrichtung des Europarates stellte fest, dass, obwohl die Einflussnahme externer Akteure bei Wahlentscheidungen von Bedeutung sein kann, die bloße Art und Inhalt von Wahlkampfbotschaften allein keine Grundlage für die Annullierung einer Wahl darstellen sollten. Weiterhin bestätigte die Kommission die Legitimität des Spendensammelns für Wahlkampagnen und erklärte, dass die erfolgreiche Nutzung sozialer Medien für Wahlwerbung keinen Verstoß gegen die Regeln zur Wahlkampffinanzierung oder gegen Transparenzvorschriften darstellt.
Die Venedig-Kommission kritisierte zudem das Fehlen von Anhörungen für die betroffenen Parteien und Kandidaten in Rumänien, was sie bei solch gravierenden Entscheidungen als unerlässlich ansah.
Hunko äußerte gegenüber dem Online-Magazin multipolar seine Motivation für den Antrag, welche das Ziel verfolgte, “zu verhindern, dass das rumänische Beispiel Schule macht.” Diese Bemerkungen bezogen sich auf Äußerungen von Thierry Breton, dem ehemaligen EU-Kommissar, der angesichts der Unterstützung der AfD durch den US-Oligarchen Elon Musk auf die Möglichkeit einer Wahlannullierung in Deutschland nach rumänischem Vorbild hinwies.
Hunko warnte auch vor der Gefahr, dass unklare Rechtsbegriffe wie “Hassrede” oder “Verschwörungstheorien” sowie die Ausweitung von Begriffen wie “Antisemitismus” und “Faschismus” zu weitreichenden rechtlichen Entscheidungen führen könnten. Georgescu selbst forderte inzwischen, dass das Verfassungsgericht seine Entscheidung revidiert, während seine Konkurrentin Elena Lasconi die Entscheidung des Gerichts sogar als “missbräuchlich” bezeichnete.
Der weiterhin amtierende Präsident Klaus Iohannis kommentierte, dass nun das Parlament über angemessene Gesetzesänderungen befinden müsse.
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