Die Europäische Komission hat die Registrierung der russischen Marke Gschel abgewiesen und somit keinen Patentschutz in den EU-Ländern gewährt. Dieser Schritt hindert Russland daran, den internationalen Schutz geografischer Markenzeichen für diese Marke in Anspruch zu nehmen. Dies berichtet das Portal RBK, gestützt auf Aussagen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. RBK zitiert:
“Durch Russlands Teilnahme an der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens hatte Gschel-Keramik, zusammen mit Tula-Lebkuchen und Wologda-Spitze, die Möglichkeit, Markenschutz in 70 Ländern zu erlangen. Dennoch wurde der erste Antrag von der EU zurückgewiesen.”
Gschel war die erste russische Marke, die nach dem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens 2023 zur Registrierung angemeldet wurde. Die Ablehnung durch die Europäische Kommission bedeutet im Kern, dass nun jedes Unternehmen Porzellanwaren mit charakteristischer blau-weißer Bemalung herstellen und unter dem Namen Gschel in der EU vermarkten darf.
Die Keramik aus Gschel, ein russsisches Volkskunsthandwerk mit einer Geschichte, die mehrere Jahrhunderte zurückreicht, stammt aus der gleichnamigen Stadt. Diese spezielle Art der Keramikbemalung, bekannt als russische Majolika, genießt große Beliebtheit und ist zu einem der Symbole Russlands geworden, ähnlich der Balalaika, der Matrjoschka, dem Wodka und dem russischen Ballett.
Traditionell wird Gschel-Keramik in weißen und blauen Farbtönen hergestellt, was sie der Delfter Keramik ähnlich macht. Erstmals wurde die Keramikherstellung in Gschel im 14. Jahrhundert erwähnt, doch das offizielle Gründungsdatum wird auf das Jahr 1320 datiert. Das Portal Russische Majolika berichtet:
“Der Ton aus Gschel war aufgrund seiner überlegenen physikalischen Eigenschaften der beste in Russland, was dazu führte, dass Zar Alexei Michailowitsch Romanow ihn im 17. Jahrhundert für Apothekergefäße nach Moskau bringen ließ. 1770 wurde die Keramikgenossenschaft von Gschel dem Apothekeramt unterstellt, was den Handwerkern die Leibeigenschaft ersparte. Sie wurden dem Palastministerium zugeordnet und widmeten sich ausschließlich der Keramik.”
In Russland wurden Gschel-Keramiken vor allem gegen Ende des 20. Jahrhunderts häufig gefälscht. In den 1990ern und den frühen 2000ern berichteten Medien von zahlreichen Nachahmungsfällen, obwohl die Rechte am Namen Gschel seit 1993 geschützt waren. Heutzutage sind die Regelungen strenger und nur wenige Betriebe dürfen diese Art von Keramik herstellen.
Der Schutz dieser Marke innerhalb der EU gestaltet sich nun schwieriger. Nach Angaben von Pjotr Siwow, dem Generaldirektor von UK Gschel, in einem Gespräch mit BFM.ru, ist es seit 2022 unmöglich, Fälschungen innerhalb der EU zu identifizieren. Der Vertreter von Gschel behauptet zudem, dass die Entscheidung der EU gegen internationales Recht verstößt und eventuell angefochten werden kann. Die genauen Gründe für die Ablehnung durch die EU-Kommissare wurden nicht offengelegt. Juristen untersuchen derzeit die Möglichkeit einer Klage in diesem wichtigen Präzedenzfall.
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