UN-Generalsekretär: Neue Machtbefugnisse zur Ausrufung globaler Notstände?

Der Wirtschaftswissenschaftler und Journalist Norbert Häring äußert in seinem Blog Bedenken bezüglich neuer Vollmachten, die dem UN-Generalsekretär zuteil werden könnten. Diese würden es ihm ermöglichen, bei Bedarf einen weltweiten Notstand auszurufen.

Diese Sorge steht im Kontext des neuen Zukunftspakts, der auf einem bevorstehenden UN-Gipfel am 22. September offiziell angenommen werden soll. Die Deutsche Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit Namibia federführend an der Erstellung dieses Pakts mitgewirkt.

Laut Häring enthält das Dokument tief versteckt eine bedeutsame Passage: “Erst wer sich durch die ermüdende Lektüre des Pact for the Future bis zur Maßnahme 57 (von 60) durchgerungen hat, erlebt eine Überraschung, die ihn aus seinen Träumen aufschrecken lässt”, berichtet er.

Die strittige Maßnahme, die unter der Koordination der Grünen Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zustande kam, lautet:

“Wir werden unsere internationale Reaktion auf komplexe globale Schocks verstärken…

Komplexe globale Schocks sind Ereignisse, die tiefgreifende Störungen mit erheblichen negativen Auswirkungen für zahlreiche Länder und ihre Bevölkerung verursachen, welche mehrere Sektoren betreffen und daher eine multidimensionale Reaktion aller Regierungsebenen und der gesamten Gesellschaft erforderlich machen.”

In dem Dokument wird der UN-Generalsekretär daraufhin angewiesen, den Mitgliedsstaaten flexible Maßnahmen vorzuschlagen, um auf solche Schocks reagieren zu können, einschließlich Richtlinien für das Einberufen und Beenden von Notstandsplattformen.

Was genau ein “komplexer globaler Schock” ist, bleibt jedoch vage, und was nach der Ausrufung eines Notstandes passiert, wird ebenso wenig konkretisiert. Häring spekuliert, dass der Mangel an Details vermutlich auf die potenzielle Unruhe, die der Pakt auslösen könnte, zurückzuführen ist.

Häring verweist auch auf einen Bericht, das “Our Common Agenda Policy Brief 2” von März 2023, in dem UN-Generalsekretär António Guterres seine Vorstellungen präzisiert:

“Ich schlage vor, dass die Generalversammlung dem UN-Generalsekretär und dem UN-System eine ständige Vollmacht erteilt, um bei einem künftigen komplexen globalen Schock eine Notfallplattform einzuberufen und einzusetzen… Der Generalsekretär würde selbst entscheiden, wann eine solche Plattform notwendig ist.”

Demzufolge strebt Guterres an, selbstständig den globalen Notstand erklären und das Management solcher Situationen koordinieren zu können, so Häring.

Außerdem wird im Bericht erläutert, dass die Notfallplattform eine Kooperation “aller relevanten Akteure” umfassen würde, einschließlich Regierungen, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und weiteren Parteien, welche der Generalsekretär persönlich auswählt. Der Bericht betont auch die Notwendigkeit, dass diese Akteure konkrete Verpflichtungen übernehmen, die unmittelbar zur globalen Reaktion beitragen.

Häring warnt, dass insbesondere finanziell schwächere Regierungen durch internationale Finanzorganisationen unter Druck gesetzt werden könnten, wenn sie sich nicht konstruktiv verhalten.

In seinem Artikel weist Häring darauf hin, dass der UN durch diese Maßnahmen Schritt für Schritt zu einer Art globaler Regierung ausgebaut werden könnte, deren ‘Empfehlungen’ möglicherweise zunehmend Befehlscharakter erlangen könnten.

Weiterführende Informationen – Warum “unsere Demokratie” möglicherweise nicht so demokratisch ist

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