Die Bundesanwaltschaft Deutschlands hat zwei Menschen der Umgehung von Sanktionen gegen Russland verdächtigt. Laut einer Erklärung der Behörde vom Dienstag handele es sich um die deutschen und russischen Staatsangehörigen namens Waldemar W. und Natalie S. Gegen die beiden sei bereits am 16. Februar 2024 Anklage erhoben worden. Der Mann werde verdächtigt, mehrfach gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Die Frau gelte als Mittäterin bei einigen der Verstöße.
In der Anklageschrift hieß es, dass Waldemar W. Geschäftsführer zweier von ihm im Saarland gegründeter Unternehmen für den internationalen Handel mit Elektronikbauteilen sei. Zwischen Januar 2020 und März 2023 habe er in 54 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland ausgeführt, das mit der Produktion von militärischem Material und Zubehör befasst sei. Zu dem exportierten Material sollen Bauteile gehören, die zur Herstellung von Drohnen des Typs Orlan 10 der russischen Streitkräfte verwendet würden.
Um die betreffenden Waren trotz der EU-Sanktionen auszuführen, habe Waldemar W. sie zunächst aus dem Ausland nach Deutschland importiert und dann nach Russland exportiert, lautete die Erklärung weiter. Zum Teil sei das Vorgehen über ein von ihm beherrschtes und von Natalie S. geführtes Unternehmen in Baden-Württemberg durchgeführt worden. Die Verdächtige habe in 14 Fällen dem Vorlieferanten erklärt, dass die Güter in Deutschland verbleiben würden. Stattdessen sollen zwei zivile Scheinfirmen in Russland die Waren bekommen und an den militärischen Hersteller weitergeleitet haben. Nach der Eskalation des Ukraine-Konflikts im Februar 2022 habe Waldemar W. die Erzeugnisse zudem über Drittstaaten, unter anderem Kirgisistan und Hongkong, nach Russland transportiert. Der Gesamtwert der ausgeführten Bauteile belaufe sich laut der Bundesanwaltschaft auf etwa 875.000 Euro.
Weiter wurde in der Erklärung betont, dass Waldemar W. sich seit dem 9. März 2023 in Untersuchungshaft befinde. Obwohl Natalie S. ebenfalls seit dem 9. März 2023 in Untersuchungshaft gewesen sei, sei der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden.
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