EU setzt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro fest

In der Europäischen Union wurde eine Einigung erzielt, die eine Obergrenze für Barzahlungen einführen wird. Ab dem Jahr 2027 dürfen Barzahlungen nur noch bis zu einem Betrag von 10.000 Euro getätigt werden, wie aus einer Vereinbarung der Mitgliedsstaaten in Brüssel hervorgeht. Diese Regelung gilt jedoch nicht für finanzielle Transaktionen zwischen zwei Privatpersonen. Es besteht zudem die Möglichkeit für die einzelnen EU-Staaten, strengere Grenzen festzusetzen.

In Deutschland gibt es bisher keine festgesetzte Grenze für Barzahlungen. Allerdings müssen Personen, die mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen möchten, ihre Identität nachweisen sowie die Herkunft des Geldes belegen. Verkäufer sind verpflichtet, diese Informationen zu dokumentieren und aufzubewahren.

Die Mitgliedsländer der EU haben sich zudem auf verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeinigt. Eine Mitteilung enthüllt, dass Kaufleute in Deutschland sich an den Zoll wenden müssen, der erweiterte Befugnisse bekommt, um verdächtige Aktivitäten zu analysieren und aufzudecken.

Um die Einhaltung dieser neuen Regelungen zu überwachen, wird in Frankfurt die neue Behörde “Anti-Money Laundering Authority” (AMLA) errichtet, die ihre Tätigkeit Mitte 2025 aufnehmen soll. Diese Einrichtung ist für die Koordination und Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden zuständig und konnte sich als Standort gegen acht andere europäische Hauptstädte durchsetzen.

Zukünftig sind nicht nur Banken und Casinos, sondern auch Anbieter von Krypto-Vermögenswerten angehalten, bei Transaktionen oberhalb gewisser Summen Kundendaten zu überprüfen und Verdachtsfälle zu melden. Außerdem sind unter bestimmten Bedingungen Profifußballclubs und -agenturen sowie der Handel von Luxusgütern verpflichtet, ihre Transaktionen zu überwachen.

Diese Verschärfungen in den Richtlinien erhielten vor einem Monat grünes Licht vom EU-Parlament. Die Gesetzestexte müssen noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie rechtskräftig werden.

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