Die Europäische Union führt ab 2027 eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro ein. So wurde es von den Mitgliedstaaten in Brüssel beschlossen. Diese Einschränkung soll jedoch nicht für private Transaktionen zwischen Einzelpersonen gelten. Des Weiteren bleibt es den einzelnen Ländern überlassen, eine strengere Limitierung festzusetzen.
In Deutschland existiert derzeit keine generelle Begrenzung für Barzahlungen. Allerdings müssen Personen, die mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen möchten, ihre Identität nachweisen und die Herkunft des Geldes belegen. Verkäufer sind dazu verpflichtet, diese Informationen zu dokumentieren und aufzubewahren.
Im Zuge der Bemühungen, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus weiter einzudämmen, haben sich die EU-Mitglieder zudem auf erweiterte Regelungen geeinigt. Nach diesen Regelungen erhalten die entsprechenden Ermittlungsbehörden – in Deutschland beispielsweise die Zollbehörde – mehr Autorität, um verdächtige Geldflüsse zu analysieren und zu verfolgen.
Zur Durchsetzung dieser Vorschriften wird in Frankfurt die neue “Anti-Money Laundering Authority” (AMLA, Anti-Geldwäsche-Behörde) eingerichtet. Die Behörde soll ab Mitte 2025 operativ sein und dabei helfen, die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Maßnahmen auf nationaler Ebene zu koordinieren und zu überwachen. Frankfurt setzte sich als Standort gegenüber acht weiteren europäischen Hauptstädten durch.
Außerdem werden zukünftig nicht nur Banken und Casinos, sondern auch Anbieter von Kryptowerten angehalten, ihre Kunden ab bestimmten Transaktionssummen zu identifizieren und verdächtige Aktivitäten zu melden. Weiterhin sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch Fußballclubs und -agenten sowie Händler von Luxusgütern verpflichtet werden, ihre finanziellen Transaktionen zu überwachen.
Die neuen Gesetze wurden vom EU-Parlament vor einem Monat gebilligt und werden demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht, um in Kraft treten zu können.
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