EU-Gericht setzt neue Maßstäbe: Verschärfte Bedingungen für die Anerkennung sicherer Herkunftsländer!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat neue, strengere Kriterien für die Definition von “sicheren Herkunftsländern” festgelegt, die für beschleunigte Asylverfahren relevant sind. Nach dieser Entscheidung müssen EU-Staaten, die eine Liste dieser Länder erstellen, transparent darlegen, auf welche Quellen sie ihre Einschätzungen stützen. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Bedingungen im jeweiligen Land für die gesamte Bevölkerung sicher sind.

Bislang ist es den 27 EU-Mitgliedsstaaten nicht gelungen, sich auf eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten zu einigen. Verschiedene Länder der EU haben stattdessen eigene Listen aufgestellt.

Der EuGH befasste sich in diesem Zusammenhang erstmals mit einer rechtlichen Frage, die die italienischen Aufnahme- und Abschiebezentren für Migranten in Nordalbanien betrifft. Die zentrale Frage war, unter welchen Bedingungen ein Herkunftsland von Migranten als sicher eingestuft werden kann und ob Asylanträge in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet und die Antragsteller direkt in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können.

Konkret standen zwei Männer aus Bangladesch im Mittelpunkt des Verfahrens, die in Rom gegen ihre Überführung in diese Zentren und gegen eine mögliche direkte Rückführung erfolgreich geklagt hatten.

In Italien beinhaltet die Liste sicherer Staaten derzeit 19 Länder. Dazu zählen sechs Staaten des westlichen Balkans sowie Ägypten, Algerien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gambia, Georgien, Ghana, Kap Verde, Marokko, Peru, Senegal, Sri Lanka und Tunesien. Die deutsche Liste umfasst zusätzlich zu den sechs Westbalkanstaaten Georgien, Ghana, Moldau und Senegal, insgesamt also zehn Länder.

Die EU-Kommission hat bereits im April eine eigene Liste vorgelegt, die sieben Länder als sichere Herkunftsstaaten klassifiziert, darunter Kosovo (ein EU-Beitrittskandidat), Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko und Tunesien.

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