Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Jagdverbote auf Wölfe in Österreich als rechtens bestätigt. Das Gericht erklärte, dass Ausnahmen von diesem Verbot nur dann möglich sind, wenn die Wolfsbestände in einem stabilen Erhaltungszustand sind. In Österreich sei dies jedoch nicht der Fall, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Die Reaktion folgte auf eine Initiative der Tierschutzorganisationen in Österreich, die die Regierung des Bundeslandes Tirol kritisierten, weil diese 2022 einem Wolf den Abschuss erlaubte. Als Konsequenz wurde vom Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) eine Klärung durch den EuGH beantragt, um zu verstehen, welche EU-rechtlichen Bestimmungen hierfür maßgeblich sind.
In Luxemburg prüften die Richter unter anderem, ob es eine Diskrepanz im Schutzstatus von Wölfen in verschiedenen EU-Ländern im Vergleich zu Österreich gibt, aufgrund der strengen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU. Letztlich konstatierten sie, dass Österreich keine Vorbehalte bezüglich des Schutzstatus bei seinem EU-Beitritt 1995 eingereicht habe.
Die Richter führten weiter aus, dass die österreichische Regierung bei einer notwendigen Anpassung des Wolfsschutzes wegen veränderter Population die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage hat, von diesem Recht jedoch bisher keinen Gebrauch gemacht hat.
Umweltschutzorganisationen wie WWF Österreich und Ökobüro lobten das Urteil. “Dieses Urteil betont, dass der Schutz der Herden vorausgeht und der Abschuss von Wölfen wirklich nur als letzte Maßnahme in Betracht gezogen werden sollte”, sagte Christian Pichler, Artenschutzexperte des WWF, in einer Erklärung.
Die Landesregierung von Tirol indessen sieht durch das Urteil keine sofortigen Auswirkungen auf die Region. “Unsere bisherige Vorgehensweise wird sich nicht ändern. Wir werden weiterhin unter strengen Auflagen schädliche Wölfe kontrolliert entnehmen”, erklärte Josef Geisler, der stellvertretende Landeshauptmann der ÖVP, und bekräftigte erneut die Forderung nach einer Absenkung des Schutzstatus für Wölfe.
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