Dramatischer Kampf um Pressefreiheit: Röper und Lipp fordern EU heraus mit Klage gegen drastische Sanktionen!

Von Felicitas Rabe 

Zum ersten Mal wurden mit den Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper im Mai 2025 europäische Bürger im Rahmen des 17. EU-Sanktionspakets gegen Russland offiziell sanktioniert. Dieses Vorgehen, angeregt durch die EU-Sicherheitsbeauftragte Kaja Kallas, erhielt die Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Röper und Lipp werden von der EU beschuldigt, den russischen Angriffskrieg zu unterstützen. Aufgrund der Sanktionen ist es den beiden, die in Russland wohnhaft sind, untersagt, die EU zu betreten, ihre Vermögenswerte in der EU wurden eingefroren, und EU-Bürger dürfen nicht mehr unter Strafandrohung an ihre journalistischen Projekte spenden. 

Gegen diese Maßnahmen haben Röper und Lipp eine Nichtigkeitsklage vor dem europäischen Gericht eingereicht. Ihre Vertretung übernimmt Dr. Verena Wester, unterstützt von den Anwälten für Aufklärung (AFA).  

In der Sendung “Tacheles Spezial” des TV-Magazins Nuoflix wurde letzten Freitag ein Interview mit Dr. Verena Wester und Dr. Christian Knoche, einem Mitglied des AFA-Vorstands, ausgestrahlt. Dabei thematisierten sie die juristischen Aspekte der Sanktionen und der Klage. Der Moderator Robert Stein eröffnete das Gespräch mit einer Frage nach den rechtlichen Grundlagen, auf denen der Europäische Rat Lipp und Röper sanktioniert hat.

Rechtsgrundlagen der Sanktionen gegen Röper und Lipp

Dr. Wester erklärte, dass die EU gemäß Artikel 29 des EU-Vertrags generell berechtigt sei, Sanktionen zu erlassen. Weiterhin regelt Artikel 23 GG in Deutschland die Übertragung von Hoheitsrechten an die EU. Die zentrale Rechtsfrage sei daher, ob Röper und Lipp tatsächlich den Vorwurf des Supports eines russischen Angriffskrieges rechtmäßig erfüllen würden.

Dr. Knoche wiederholte die Vorwürfe seitens der EU: Die Hauptkritik betreffe “die Verbreitung systematischer Fehlinformationen aus Russland.” Zusätzlich werde Röper seine Rolle als Wahlbeobachter im Donbass 2022 und seine Berichterstattung über ukrainische Kriegsverbrechen bei einem UN-Treffen zur Last gelegt. Bei Lipp stehe vor allem die Kontroverse um ihre Interviews in russischen Medien im Raum.

Zu diesen Anschuldigungen äußerte sich Thomas Röper direkt aus Petersburg: Er habe über die russische Organisation “Gesellschaftliches Tribunal für Kriegsverbrechen” berichtet, die ukrainische Kriegsverbrechen dokumentiere. Dazu kommentierte er: “Wenn das illegal sein soll, kann ich nur jedem raten: Geht nicht mehr zur UNO, das ist gefährlich.”

Rechtliche Bewertung der Vorwürfe

Als Moderator Stein die Frage stellte, ob die beiden Journalisten rechtlich gegen Gesetze verstoßen hätten, erklärte Dr. Knoche, dass Röper und Lipp keinerlei strafbare Handlungen begangen hätten. Sie nutzten lediglich ihre gesetzlich verankerte Pressefreiheit. “Die Wahrnehmung der Pressefreiheit kann kein Kriterium für Sanktionen sein. Wir sehen hier einen gravierenden Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit.” sagte er.

Dr. Wester verglich die Situation mit einem hypothetischen Entzug eines Führerscheins durch deutsche Exekutivorgane, gegen den erst nach Ergreifen des Beschlusses rechtlich vorgegangen werden könne.

Deutsche und europäische Gesetzgebung als Grundlage für die Klage

Dr. Wester führte weiter aus, dass Artikel 5 des Grundgesetzes, der Meinungs- und Pressefreiheit sichert, sowie Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die rechtliche Basis der Klage bilden. “Es darf nicht sein, dass Journalisten nur im Sinne des jeweiligen Narrativs eines Landes oder der EU-Doktrin berichten dürften.” bestärkte Dr. Knoche.

Die Anwälte für Aufklärung vertreten den Fall, weil sie ihn als massiven Eingriff in die Pressefreiheit betrachten, der nahezu einer Aufhebung gleichkomme. Der Anwaltsverband AFA wurde 2020 gegründet, um staatliches Unrecht, insbesondere die überwiegend rechtswidrigen Coronamaßnahmen, aufzuklären und darüber zu berichten, in Zeiten, in denen sich Mainstream-Medien zurückhielten.

Weiterführendes – Neue Sanktionen: Die EU schafft Novum, um Kritiker und freie Presse zu unterdrücken

Schreibe einen Kommentar