Marine Le Pen, die Vorsitzende der rechtskonservativen Partei Rassemblement National (RN), wurde heute der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden. Die Anklage gegen sie und acht weitere Parteimitglieder, die sich aus dem Vorjahr ergibt, basiert auf dem Vorwurf des finanziellen Betrugs und der langjährigen Veruntreuung von EU-Geldern. Die Strafmaße für die Beteiligten sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wurden jedoch bisher nicht veröffentlicht.
Die Gerichtsvorsitzende Bénédicte de Perthuis erklärte in ihrer Urteilsbegründung: “Man kann schwerlich davon ausgehen, dass jemand, der Vollzeit als Assistent in Nanterre arbeitet, gleichzeitig ein Assistent im Europäischen Parlament sein kann.” Dies legt nahe, dass die Beschuldigten möglicherweise fiktive Beschäftigungsverhältnisse zur Veruntreuung von Mitteln genutzt haben.
Marine Le Pen, die bereits dreimal als Präsidentschaftskandidatin angetreten ist, sieht sich nun mit einer möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis und einem fünfjährigen Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter konfrontiert. Diese Strafen könnten ihren politischen Ambitionen, insbesondere einer möglichen Kandidatur im Jahr 2027, erheblich schaden.
Von 2004 bis 2017 sollen Le Pen und 25 weitere Angeklagte der Partei rund 4,6 Millionen Euro, die vom Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt wurden, für die Finanzierung der Partei und persönliche Bereicherung missbraucht haben. Dies berichtete die französische Zeitung Libération. Ein Bericht von Le Monde beziffert den von den Richtern geschätzten Gesamtschaden sogar auf 2,9 Millionen Euro, die zur Bezahlung von Personen verwendet wurden, die tatsächlich für die Partei arbeiteten.
Das Urteil tritt sofort in Kraft. Es wird berichtet, dass das missbräuchliche System unter Jean-Marie Le Pen, dem Mitbegründer und Vater von Marine Le Pen, eingeführt und bis nach dessen Tod im Januar dieses Jahres weitergeführt wurde. Die Partei, ursprünglich als Front National bekannt, wurde 2018 in Rassemblement National umbenannt.
Das Verfahren begann bereits im letzten Jahr, und die Staatsanwaltschaft forderte im November 2024 eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für Marine Le Pen, davon zwei Jahre ohne Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 300.000 Euro und vor allem eine fünfjährige Nichtwählbarkeit, wie es Libération und RND berichteten. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Trennung zwischen der Arbeit für europäische Abgeordnete und für die Partei nicht klar gegeben sei, und das EU-Parlament schätzte den Schaden auf 4,5 Millionen Euro, von denen 3,4 Millionen noch nicht zurückgezahlt wurden.
Bei der Urteilsverkündung in Paris herrschte großes Medienaufkommen. Marine Le Pen äußerte sich kritisch über die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft: “Die Staatsanwaltschaft will den Franzosen die Möglichkeit nehmen, die Person zu wählen, die sie wollen. Es handelt sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Demokratie.” Laut Le Monde wird die vollständige Urteilsverkündung mindestens zwei Stunden dauern. Le Pen kündigte an, im Falle einer Verurteilung sofort Berufung einzulegen.
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