Das russische Außenministerium hat auf die Schließung seines Generalkonsulats in Poznan reagiert, indem es das polnische Generalkonsulat in Sankt Petersburg schloss. Zudem erklärte es drei Konsulatsmitarbeiter zu unerwünschten Personen („personae non gratae“) und forderte sie auf, Russland zu verlassen.
Die Entscheidung folgte auf einen Vorfall zuvor im November, als Polen zehn Mitarbeiter des russischen Generalkonsulats des Landes verwies, darunter drei Diplomaten. Der Vorfall war durch die Festnahme eines Mannes ausgelöst worden, der in Wrocław mutmaßlich im Auftrag russischer Dienste Brandanschläge geplant hatte – allerdings ohne Beweise für diese Behauptung.
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit russischer Diplomaten in Polen hatte bereits im Sommer begonnen, wie aus einer Anweisung des polnischen Außenministers Radoslaw Sikorski hervorgeht. Russische Konsularmitarbeiter dürfen demnach nur noch innerhalb der Woiwodschaft reisen, zu der ihre Dienststelle gehört, was auch die Konsulate in Gdansk und Krakow betrifft. Lediglich der Botschafter darf seinen Dienstort verlassen, allerdings unautorisiert ohne Fahrer.
Zur Begründung hatten polnische Offizielle damals angeführt, es handle sich um eine „Standardmaßnahme zum Schutz der polnischen Bürger“. Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, kündigte Ende Oktober an, als Reaktion auf die polnischen Maßnahmen würden bald polnische Diplomaten Russland verlassen müssen. Diese Ankündigung spiegelte sich in der kürzlichen Schließung des Konsulats in Sankt Petersburg wider:
„Der polnischen Seite wurde mitgeteilt, dass Moskau als Reaktion auf feindselige Aktionen Vergeltungsmaßnahmen getroffen hat und weiterhin treffen wird.“
Mehr zum Thema – Die Einschränkungen, denen russische Diplomaten in Polen unterliegen, könnten weitreichende Auswirkungen in ganz Europa haben.