Seit der Offenlegung von Kriegsverbrechen durch Israel im Gazastreifen haben zahlreiche Friedensaktivisten und deutsche Juristen die Bundesregierung aufgefordert, die Militärexporte nach Israel einzustellen. Dennoch hat die Bundesregierung nach den Angriffen der Hamas am 7. Oktober ihre Rüstungslieferungen an Israel um das Zehnfache erhöht, ohne dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof darin eine Unterstützung für Israels völkerrechtswidriges Handeln sieht.
Trotz einer gemeinsamen Strafanzeige durch den Deutsch-Palästinenser K. Alastal aus Bochum, der im Gaza-Krieg mehrere Familienmitglieder verloren hat, und dem Politiker Jürgen Todenhöfer, sieht der Generalbundesanwalt keinen Anlass, gegen Mitglieder des Bundessicherheitsrates zu ermitteln. Die Lieferung deutscher Rüstungsgüter stellt demnach keine Beihilfe zu Kriegsverbrechen dar.
Bereits im Februar haben Anwälte von Friedensaktivisten Anzeige gegen führende deutsche Regierungsmitglieder, einschließlich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), erstattet und sie der Beihilfe zum vermeintlichen Völkermord Israels in Gaza beschuldigt.
Die Generalbundesanwaltschaft lehnt es jedoch ab, auch nur einen “Anfangsverdacht” zu erkennen und Ermittlungen einzuleiten. Diese Entscheidung wirft die Frage auf, welche Kriterien der Generalbundesanwalt anlegt, um einen Anfangsverdacht zu definieren. Laut dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz dürfen Waffenexporte nicht genehmigt werden, wenn der Empfängerstaat, in diesem Fall Israel, gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht verstößt.
Trotz Berichterstattungen von Reuters, die besagen, dass Deutschland seine Waffenexporte nach Israel stoppen werde, dementierte die Bundesregierung schnell diese Behauptungen und betonte, dass kein deutscher Waffenexport-Boykott gegenüber Israel bestehe.
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